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Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage: Nutzen, Fristen und Kosten

Sind Sie Opfer einer ungerechtfertigten Kündigung und planen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hamburg einzureichen? Bei der ArbeitnehmerHilfe Hamburg erhalten Sie alle wichtigen Informationen von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kompakt und übersichtlich.

Nutzen der Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist für Arbeitnehmer das vielversprechendste Verfahren, um gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen, unabhängig von ihren Zielen. Viele gekündigte Arbeitnehmer möchten ihr Arbeitsverhältnis erhalten, andere streben eine angemessene Abfindung und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an.

Was bringt eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist zweifellos der beste Weg, um gegen eine unrechtmäßige Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorzugehen. Ziel der Klage ist es, die Wirksamkeit der Kündigung anzufechten.

Normalerweise führt eine Kündigungsschutzklage zwar zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, jedoch erhält der klagende Arbeitnehmer als Ausgleich eine Abfindung und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es herrscht jedoch ein weit verbreiteter Irrtum, dass alle von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung haben. Dies trifft nicht zu, da Arbeitnehmer nur dann einen Abfindungsanspruch haben, wenn das Kündigungsschutzgesetz bei einer betriebsbedingten Kündigung greift.

Die Höhe der Abfindung und die Qualität des Arbeitszeugnisses hängen von den Verhandlungsfähigkeiten des Rechtsanwalts ab. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht sind bekannt dafür, in Kündigungsschutzverfahren überdurchschnittliche Ergebnisse für klagende Arbeitnehmer zu erzielen.

Was geschieht nach dem Gewinn einer Kündigungsschutzklage?

Bitte beachten Sie, dass das Hauptziel eines Kündigungsschutzprozesses die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist. Demzufolge bedeutet ein vom Arbeitnehmer gewonnener Kündigungsschutzprozess grundsätzlich, dass die Kündigung nicht wirksam ist. Der Arbeitnehmer kann das Beschäftigungsverhältnis fortsetzen und unter bestimmten Bedingungen eine Vergütung für die vergangene Zeit von seinem Arbeitgeber verlangen.

Falls das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber durch den Kündigungsschutzprozess derart beschädigt ist, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich erscheint, kann entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsvertrags beim Arbeitsgericht Hamburg stellen.

Unabhängig davon, ob der Antrag vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber gestellt wird, führt dies zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitgeber wird zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Aufgrund dieser Umstände verhandeln unsere Anwälte erfolgreich Abfindungsvereinbarungen in Kündigungsschutzverfahren aus.



Kündigungsschutzklage: Fristen und Konsequenzen bei Versäumnis

Die Einhaltung der Dreiwochenfrist ist von entscheidender Bedeutung, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, da andernfalls die Kündigung als wirksam angesehen wird. Unter normalen Umständen beginnt die dreiwöchige Frist mit der theoretisch möglichen Kenntnisnahme der Kündigung. Es genügt bereits, dass die Kündigung in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wird, da dieser selbst dafür verantwortlich ist, seinen Briefkasten regelmäßig zu leeren.

Wenn die Dreiwochenfrist versäumt wird, ist es äußerst schwierig und selten möglich, die Kündigungsschutzklage später noch zuzulassen. Eine nachträgliche Zulassung kommt in der Regel nur in Betracht, wenn ein schwerwiegender medizinischer Grund mit stationärer Behandlung vorlag. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung, abgesehen von den zuvor genannten Ausnahmen, unausweichlich als wirksam.

Möchten Sie wissen, ob Ihre Kündigung noch innerhalb der Dreiwochenfrist liegt? Dann melden Sie sich bitte schnell und unkompliziert online bei der ArbeitnehmerHilfe Hamburg an und lassen Sie unsere Rechtsanwälte die Wirksamkeit Ihrer Kündigung prüfen. Gleichzeitig können Sie sich über Ihre Erfolgsaussichten in einem Kündigungsschutzprozess beraten lassen.

Kosten einer Kündigungsschutzklage: Informationen und Vorgehensweise

Unabhängig von den spezifischen Aufgaben, die ein Anwalt je nach Fall übernehmen muss, darf er die Anwaltskosten nicht pauschal festlegen, sondern ist verpflichtet, gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen.

Bei Kündigungsschutzklagen werden Gerichts- und Anwaltskosten unterschieden, die beide vom Streitwert und dem Gebührensatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abhängen. Die Kosten, die mit einer Kündigungsschutzklage einhergehen, werden von jeder Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst getragen.

Was sind die Kosten eines Rechtsanwalts bei einer Kündigungsschutzklage?

Die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Streitwert, der in der Regel aus den letzten drei Brutto-Monatsgehältern des Arbeitnehmers errechnet wird.

Wer trägt die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage?

In Kündigungsschutzverfahren tragen die Parteien ihre eigenen Prozesskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dieses Prinzip schützt klagende Arbeitnehmer, da sie im Falle einer Niederlage nicht die gesamten Kosten tragen müssen.

Möchten Sie eine Kündigungsschutzklage erheben? 

Sie können von uns einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und sich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht darüber beraten, welche Abfindungshöhe Sie erwarten können.


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