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Kündigung erhalten – Rechtsanwalt einschalten

Eine arbeitsrechtliche Kündigung ist eines der Kernelemente im Arbeitsrecht.

Unsere Anwälte im Arbeitsrecht haben täglich mit Menschen zu tun, denen eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen wurde oder selbst kündigen möchten. Bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung gilt es vieles zu beachten. Wir empfehlen dringende Beratung durch einen Rechtsanwalt, sobald es in Ihrem Arbeitsverhältnis zu einer Kündigung kommen könnte.

Wenn Sie eine Kündigung bereits erhalten haben, sollten Sie möglichst schnell einen Anwalt einschalten. Ein erfahrener Anwalt kann den zugrunde liegenden Sachverhalt sehr schnell erfassen und Sie über die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht aufklären. Hält der Anwalt die Einreichung einer Klage für sinnvoll, geht man mit der sogenannten Kündigungsschutzklage gegen das streitgegenständliche Kündigungsschreiben vor.

Natürlich ist jeder Fall einzeln zu betrachten und rechtlich auf die Wirksamkeit hin zu überprüfen, dennoch kann man grundsätzlich sagen, dass der ausgesprochene Kündigungsgrund zumindest in den meisten Fällen unwirksam ist.



Bei der Prüfung, ob eine Kündigungsschutzklage erfolgreich eingereicht werden kann, muss der Rechtsanwalt zunächst klären, ob die Frist für die Einreichung der Klage noch gewahrt werden kann.

Gegen eine ausgesprochene Kündigung können Sie nur erfolgreich Klage einreichen, wenn Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage einreichen. Ist diese Frist einmal verstrichen, ist so gut wie nichts mehr zu machen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie daher umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen, der auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist und sich insbesondere mit Kündigungen gut auskennt.  
In einem nächsten Schritt wird der Rechtsanwalt dann klären, ob die Kündigung während der Probezeit ausgesprochen wurde und ob bei Ihrem Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. Sollten Sie die Kündigung während der Probezeit erhalten haben oder sollten bei Ihrem Arbeitgeber weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt sein, haben Sie nur einen geringen Kündigungsschutz.

In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Vertragspartei ohne Nennung eines Grundes gekündigt werden. Dies ist rechtlich zulässig. In der Regel wird Ihnen ein Anwalt nicht empfehlen, gegen eine Kündigung während der Probezeit vorzugehen.

Sollten bei Ihrem Arbeitgeber weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt sein, haben Sie keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Das deutsche Arbeitsrecht ist betriebsbezogen und erfordert eine gewisse Mitarbeiteranzahl für den weitergehenden Kündigungsschutz. Dennoch sind Sie nicht absolut „ungeschützt“, wenn Sie in einem Kleinbetrieb arbeiten und von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten. Es gibt auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetztes einen gewissen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Hier sollte Sie ein auf Kündigungen spezialisierter Rechtsanwalt umfassend beraten. 

Sind diese Hürden einmal genommen, kann sich der Rechtsanwalt auf Ihren Einzelfall konzentrieren und Sie hinsichtlich der Kündigung und Einreichung einer Klage konkret beraten. 


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