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Urlaub im Arbeitsrecht Hamburg
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Rechte und Pflichten
Die Urlaubsplanung beginnt meistens zum Jahreswechsel. Brückentage werden gesucht, um mit wenigen Urlaubstagen möglichst lange Zeit frei zu haben. Doch wer bestimmt eigentlich den Zeitraum? Und wann verfällt nicht genommener Urlaub? Ohne Zweifel zwei wichtige Fragen. Doch auch das Urlaubsentgelt, also die Bezahlung während der freien Tage, ist ein Dauerthema bei Rechtsberatungen. Wie sieht es mit dem Resturlaub nach einer Kündigung aus, also was passiert mit offenen Tagen? Zudem sind im Urlaubsrecht noch Sonderfälle wie Krankheit, Übertragung und Abgeltung zu berücksichtigen.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub in Deutschland. Der Mindestanspruch entspricht bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage. Bei einer heutzutage eher üblichen 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage. Darüber hinausgehender zusätzlicher Urlaub kann sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Auch individuelle Arbeitsverträge können mehr Urlaub beinhalten. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaub anteilig berechnet, abhängig von den wöchentlichen Arbeitstagen. Personengruppen wie Jugendliche oder Schwerbehinderte haben Anspruch auf mehr Urlaubstage.
Urlaubsgewährung
Bevor ihr Arbeitgeber den Urlaub gewährt, muss der Arbeitnehmer planen und Anspruch auf ihn erheben. Die Wünsche des Arbeitnehmers sind maßgeblich, das heißt, der Arbeitgeber muss die privaten und familiären Bedürfnisse des Beschäftigten berücksichtigen. Der Urlaub darf dem Arbeitnehmer nur auf Grund von dringenden betriebliche Erfordernisse versagt werden. Wenn betriebliche Gründe nachweislich dagegen sprechen, braucht der Urlaub nicht gewährt werden. Urlaub ist genehmigungspflichtig, darum muss er vom Arbeitgeber ausdrücklich genehmigt werden. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber zu bestimmten Zeiten eine Urlaubssperre verhängen. Das ist in Saisonbetrieben geübte Praxis. Ein Unternehmen kann auch Betriebsurlaub anordnen, Arbeitnehmer müssen diesen dann nehmen.
Übertragbarkeit von nicht genommene Urlaub
Grundsätzlich verfällt der Erholungsurlaub am Jahresende, wenn er nicht genommen wurde, allerdings ist in Ausnahmefällen eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Noch später verfällt der Urlaub, wenn eine Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers die Beanspruchung des Erholungsurlaubs verhindert. In dieser Situation verfällt der Urlaubsanspruch erst nach 15 Monaten und das auch nur dann, wenn der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Er muss den Arbeitnehmer aktiv über seinen offenen Urlaubsanspruch informieren.
Urlaubsentgelt
Die Bezahlung des Arbeitnehmers wird während des Erholungsurlaubs fortgesetzt. Während dieser Lohnfortzahlung erhalten die Arbeitnehmer ihr reguläres Gehalt. Dafür wird der Durchschnittsverdienst zu Grunde gelegt. Die Berechnung des Urlaubsentgelts erfolgt auf der Basis des durchschnittlichen Lohns der letzten 13 Wochen. Dabei müssen Provisionen und Zuschläge in die Berechnung einbezogen werden, sofern sie regelmäßig gezahlt werden. Arbeitnehmer dürfen während des Urlaubs nicht erwerbsmäßig arbeiten. In einigen Unternehmen erhalten die Beschäftigten anlässlich des Urlaubs eine Sonderzahlungen, die nicht mit dem Urlaubsentgelt verwechselt werden darf. Dieses Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nach einer Kündigung bleiben die Urlaubsansprüche bestehen. Der sogenannte Resturlaub muss dann noch vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Da eine Freistellung des von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmers manchmal nicht möglich ist, gibt es die Urlaubsabgeltung. Dabei wird nicht genommener Urlaub in Geld ausgezahlt. Die Berechnung der Auszahlung erfolgt wieder auf Basis des durchschnittlichen Gehalts. Der Arbeitgeber darf die Urlaubsnahme im Zeugnis nicht negativ bewerten. Auch bei einer fristlosen Kündigung besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf die volle Urlaubsabgeltung.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Kann mein Chef mir vorschreiben, wann ich Urlaub nehmen muss? Wann darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen? Wann darf der Arbeitgeber Urlaub ablehnen? - Der Chef muss auf Ihre Urlaubswünsche eingehen. Nur wenn es dringende betriebliche Gründe gibt, kann er Ihren Urlaubsantrag ablehnen.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub zu gewähren? - Ja, er muss den vertraglich zugesicherten Erholungsurlaub gewähren.
Wie viele Urlaubstage darf mein Arbeitgeber bestimmen? Wie viel Urlaub darf der Arbeitgeber bestimmen? - Es dürfen höchstens 60 Prozent des Urlaubs vom Arbeitgeber angeordnet werden.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, um Urlaub zu genehmigen? - Es gibt keine gesetzliche Frist, aber es muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums erledigt werden. Innerhalb eines Monats sollte der Urlaub genehmigt oder abgelehnt werden.
Darf mein Chef entscheiden, wann ich Urlaub nehme? - Nein, niemand darf zum Urlaub gezwungen werden, vielmehr ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, um eine passende Zeit für den Urlaub zu finden.
Was tun, wenn der Chef Urlaub nicht genehmigt? - Urlaub kann vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. In Notfällen kann der Urlaub per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.
Wenn Sie eine Rechtsberatung zum Anspruch auf Urlaub wünschen oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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