Corona Hotline ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Hamburg ++ Anwalt Arbeitsrecht Hamburg ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Hamburg ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Überstunden im Arbeitsrecht

Wie erfolgt die Auszahlung von Überstunden?

In einem Arbeitsverhältnis trägt das Zeitelement z.B. bei Überstunden ein hohes Gewicht. Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber für seine monatliche Vergütung, eine nach Zeit festgelegte Tätigkeit. Die Arbeitsdauer wird im Arbeitsvertrag geregelt. Wird die Zeit überschritten erbringt der Arbeitnehmer Überstunden. Was sie als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Überstunden beachten sollten, erklären ihnen die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg im Folgenden.



Was sind Überstunden?

Vorschriften im Arbeitsrecht

Überschreitung der vereinbarten täglichen Arbeitszeit.

Überstunden fallen an, wenn der Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet, d.h. im Regelfall wird die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden überschritten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Leistung von Überstunden besteht nicht. Eine Ausnahme ergibt sich bei Situation, wie einer Krankheitswelle, Überschwemmungen oder einem Brandfall in Hamburg, wo es um den existenziellen Schutz für das Unternehmen geht. Oder der Arbeitsvertrag lässt explizit die Anordnung von Überstunden zu.


Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden?

Freizeit oder Vergütung

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten um Überstunden abzugelten: Freizeit- oder Vergütungsausgleich. Gibt es keine Vereinbarung im Arbeitsvertrag entsteht im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer stillschweigend ein Vergütungsanspruch.

Überstunden können je nach Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag durch einen Freizeitausgleich oder finanziell abgegolten werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, entsteht stillschweigend nach §612 Abs. 1 BGB ein Vergütungsanspruch, da die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Weiter kann ein Überstundenzuschlag geschuldet sein, wenn in dem jeweiligen Wirtschaftszweig dies zu erwarten ist. Regelmäßig wird ein Zuschlag von 25 % angenommen.

Überstundenausgleich durch Freizeit

Arbeitnehmer in Hamburg nutzen ihre angesammelten Überstunden lieber um an der Elbe spazieren zu gehen, als sich diesen in Geld auszahlen zu lassen. Allgemein werden seit den 2000er Jahren übermäßig Überstunden durch Freizeit (oder auch „abfeiern“ genannt) ausgeglichen. Diese Vereinbarung ist durch die arbeitsvertraglichen Parteien festzulegen. Der Freizeitausgleich sollte vom Arbeitnehmer bis zum Ende des nächsten Kalendermonats erfolgen. Ist dies nicht möglich, gilt eine Frist bis spätestens zum Ende des dritten Kalendermonats nach Absolvierung der Überstunden. Wann, der Freizeitausgleich erfolgen soll, wird von dem Arbeitgeber bestimmt. Dieser muss dem Arbeitnehmer seine Entscheidung innerhalb einer angemessen Frist mitteilen. Eine angemessene Frist ist dabei nicht klar definiert und kann sich im Einzelfall unterscheiden. Als Orientierungsmaßstab gelten aber ein bis drei Tage für Arbeitgeber in Hamburg.

Überstundenausgleich durch Vergütung

Das Arbeitsrecht regelt keine bestimmte Höhe für geleistete Überstunden. Deswegen ist hier wiederum der Inhalt des Arbeits– oder Tarifvertrags entscheidend. Gibt es eine vereinbarte Regelung im Arbeitsvertrag, über die Abgeltungssumme der Überstunden, so greift diese. Gibt es allerdings keine oder ist diese unwirksam, werden die Überstunden nach §612 Abs. 1 BGB abgegolten. Wichtig hierbei ist, dass der Arbeitnehmer die Darlegungs– und Beweislast, für die von ihm erbrachten Überstunden trägt. Wurde diese nur ungenügend erfüllt, darf das Gericht nach § 287 Abs. 2 iVm Abs. 1 S.1 und S. 2 ZPO die Summe der Überstundenabgeltung schätzen.


Wie erfolgt die Abgeltung von Überstunden nach einer Kündigung?

Freizeitausgleich, Vergütung, Beweis- und Darlegungslast

Egal, ob der Arbeitnehmer grundsätzlich seine Überstunden durch Vergütung oder durch Freizeit abgegolten bekommt, nach einer Kündigung verfällt dieser Anspruch nicht.

Freizeitausgleich – Abgeltung der Überstunden nach Kündigung

Werden die Überstunden bisher immer durch Freizeit ausgeglichen, sollten Arbeitnehmer diese im Zeitraum der Kündigungsfrist nehmen. Ist die Anzahl der Überstunden allerdings höher als die Restarbeitszeit, so dass ein Freizeitausgleich nicht mehr möglich ist, können diese in Geld ausbezahlt werden. Dies gilt ebenfalls im Falle einer fristlosen Kündigung. Um während der Kündigungsfrist den Freizeitausgleich in Anspruch zu nehmen wird weiterhin die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt.

Vergütung – Abgeltung der Überstunden nach Kündigung

Werden die Überstunden in der Regel vom Arbeitgeber ausbezahlt, können Arbeitnehmer auch nach der Kündigung eine finanzielle Abgeltung der erbrachten Überstunden verlangen.

Egal, ob die Abgeltung der Überstunden durch Freizeit oder Vergütung erfolgt, die Überstunden sind vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß zu dokumentieren, da dieser die Darlegungs- und Beweislast trägt. Diese ist bedeutsam, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommen würde. Die ordnungsgemäße Dokumentierung von Überstunden erfolgt in den meisten Unternehmen durch Arbeitszeitkonten. Dabei genügt es nicht, die erbrachten Überstunden aufzeigen zu können, sondern diese müssen auch vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder mindestens gebilligt gewesen sein.

Bei einer Anordnung muss deutlich gemacht werden, wer, wann und auf welche Weise, wie viele Überstunden dem Arbeitnehmer zugewiesen hat. Die Anordnung kann auch konkludent, d.h. durch schlüssiges Verhalten erfolgen, wenn also ersichtlich ist, dass die Tätigkeit nicht in der vereinbarten Arbeitszeit bewältigt werden kann.

Bei einer Billigung, gibt der Arbeitgeber nachträglich seine Einverständnis zu schon geleisteten Überstunden ab.

Bei einer Duldung von Überstunden besitzt der Arbeitgeber Kenntnis über die geleisteten Überstunden des Arbeitnehmers, unternimmt allerdings nichts dagegen. Er nimmt sie schlicht hin.

Egal, ob es um die Abgeltung von Überstunden während des Arbeitsverhältnisses geht oder nach einer Kündigung; die passenden Regelungen finden sich in ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag. Um alle Klauseln richtig zu verstehen und vor allem auf ihren konkreten Fall anwenden zu können, nutzen Sie gerne als Mitglied des ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg-Eppendorf die kostenlose Beratung der Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht.

 


Weitere Informationen zur Auszahlung der Überstunden: 

Überstunden anordnen

In einem Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 23.08.2011 hing der Arbeitgeber auf das „Schwarzen Brett“ im Betrieb eine pauschale Anordnung zu Überstunden für seine Mitarbeiter auf. Er verlegte die....

Überstunden bei Teilzeit

Hamburg als eine bedeutende norddeutsche Hafenstadt ist einer der Spitzenreiter, wenn es um die Leistung von Überstunden geht. Rund 3,31 Überstunden pro Wochen fallen...

 

Überstunden im Arbeitsrecht

Aus Daten des Hamburger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht hervor, dass Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2020 rund 1,67 Milliarden Überstunden geleistet haben...


Möchten Sie erfahren, wie Ihre Überstunden ausgezahlt werden müssen? Haben Sie unbeantwortete Fragen zum Arbeitsrecht? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Rechtsanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

040-600553390

Termin Arbeitsrechtsberatung:
040-63129475

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Oberstraße 115
20149 Hamburg

Corona Krise ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Hamburg ++ ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Hamburg ++ Anwalt Arbeitsrecht Hamburg ++ Kündigung