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Überstunden im Arbeitsrecht

Arbeitszeit, Arbeitsvertrag und Überstundenzuschlag

Aus Daten des Hamburger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht hervor, dass Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2020 rund 1,67 Milliarden Überstunden geleistet haben. Davon wurden mehr als die Hälfte, der Überstunden von Arbeitgebern, nicht bezahlt. Welche Rechte ihnen als Arbeitnehmer aus Hamburg zustehen, um ihre Überstunden in Zukunft abgegolten zu bekommen, erfahren sie im Folgenden von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg.



Wie sind Überstunden im Arbeitsrecht geregelt?

Arbeitszeit, Obergrenze und Ausgleichszeitraum

Wird die arbeits- oder tarifvertragliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten, spricht man von Überstunden. Die maximal zulässige Arbeitszeit beträgt werktäglich laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) acht Stunden. Dabei kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden werktäglich verlängert werden, solange der Arbeitnehmer im Ausgleichszeitraum von sechs Monaten bzw. vierundzwanzig Wochen durchschnittlich acht Stunden tätig war. Laut §7 ArbZG können von den gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeiten nur Änderungen im Falle von Kollektivvereinbarungen stattfinden, d.h. zum Beispiel durch einen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.


Was regelt der Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden?

Anordnung, Grenze und Ausgleich

Ob Überstunden vom Arbeitnehmer geleistet werden müssen und wie diese abgegolten werden ist abhängig vom Arbeits- oder Tarifvertrag.

Damit Überstunden überhaupt geleistet werden dürfen, bedarf es grundsätzlich einer Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist eine solche Vereinbarung nicht vorhanden, so kann der Arbeitnehmer Überstunden ablehnen. Eine Ausnahme hierfür stellen betriebliche Notlagen dar. Ansonsten ist keine einseitige Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber möglich.
Ist allerdings eine solche Vereinbarung, im Arbeits- oder Tarifvertrag vorhanden, so finden auch diese ihre Grenzen durch die Höchstarbeitszeit, von zehn Stunden. Die entstandenen Überstunden können entweder durch Freizeit oder finanziell ausgeglichen werden. Dies ist wiederum abhängig von den arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen.


Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag?

Vereinbarungen, Schranken und Beispiel

Nein. Die Regelungen zum Überstundenzuschlag müssen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgehandelt werden.

Auch dies ist eine Frage, die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Es existiert kein genereller gesetzlicher Anspruch auf einen Überstundenzuschlag im Arbeitsrecht. Dieser kann nur vom Arbeitnehmer verlangt werden, wenn es dazu eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt. In Hamburger Unternehmen wird in der Regel ein Überstundenzuschlag gewährt.
Trotzdem vermeiden Unternehmen einen solchen Überstundenzuschlag gerne mit einer pauschalen arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Sie bestimmen in dieser, dass das festgelegte Gehalt des Arbeitnehmers auch eventuelle Überstunden mitabgelten soll. Eine solche Regelung verstößt allerdings gegen das Arbeitsrecht, welches das Ziel verfolgt den Arbeitnehmer zu schützen; die Vereinbarung hier bewirkt allerdings das Gegenteil. Deswegen setzt das Arbeitsrecht bei einer solchen pauschalen arbeitsvertraglichen Vereinbarung Schranken:

Es muss eine maximale Anzahl an Überstunden bestimmt werden, die mit dem festgelegten Gehalt abgegolten werden.
Dabei muss ein gerechtes Verhältnis zwischen Arbeitszeit, Überstunden und dem dafür ausgemachten Gehalt bestehen.

Eine Alternative dafür, die sehr viel arbeitnehmerfreundlicher ist, ist ein angemessener Pauschalbetrag für eine maximal angemessene Anzahl an Überstunden, z. B. können 15 Überstunden in einer 5-Tage-Woche mit 40 Stunden und einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000,00€ durch eine monatliche Pauschale in Höhe von 300,00€ abgegolten werden.

Wie mit Überstunden in ihrem Hamburger Betrieb umgegangen wird, ist sehr abhängig von den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Damit Ihre Überstunden in Zukunft gerecht abgegolten werden können, lassen Sie gerne Ihren Arbeitsvertrag kostenlos von den Rechtsanwälten für Arbeitsrecht dem ArbeitnehmerHilfe Verein Hamburg-Eppendorf überprüfen und genießen Sie als Mitglied jederzeit kostenlose Beratung zum Arbeitsrecht. Vereinbaren Sie gerne online schnell und unproblematisch einen Beratungstermin mit einem Anwalt für Arbeitnehmer.

 


Weitere Informationen zu den Regelungen der Überstunden: 

Überstunden bei Teilzeit

Hamburg als eine bedeutende norddeutsche Hafenstadt ist einer der Spitzenreiter, wenn es um die Leistung von Überstunden geht. Rund 3,31 Überstunden pro Wochen fallen an den Arbeitsstätten der Hamburger...

Überstunden anordnen

In einem Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 23.08.2011 hing der Arbeitgeber auf das „Schwarzen Brett“ im Betrieb eine pauschale Anordnung zu Überstunden für seine Mitarbeiter auf. Er verlegte die Arbeitszeit auf eine Stunde vor...

Überstunden auszahlen

In einem Arbeitsverhältnis trägt das Zeitelement z.B. bei Überstunden ein hohes Gewicht. Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber für seine monatliche Vergütung, eine nach Zeit festgelegte Tätigkeit...


Möchten Sie erfahren, wie Ihre Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt sind? Haben Sie unbeantwortete Fragen zum Arbeitsrecht? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Rechtsanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

040-600553390

Termin Arbeitsrechtsberatung:
040-63129475

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Oberstraße 115
20149 Hamburg

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