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Arbeitsrechtsberatung Soforthilfe Kündigung

Soforthilfe bei drohender Kündigung

Wenn eine Kündigung droht oder bereits erfolgt ist, kommt es auf zügiges und umsichtiges Handeln an. Organisieren Sie als erstes eine arbeitsrechtliche Beratung. Die Kündigung sollte zunächst geprüft und die mit der Kündigung einhergehenden Fristen müssen beachtet werden. Am besten gehen Sie zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, um sofort Rechtsmittel einzuleiten. Unabhängig von den eingelegten Rechtsmitteln müssen Sie die Arbeitslosmeldung umgehend vornehmen. Vergessen Sie auch nicht, ein Arbeitszeugnis bei Ihrem Arbeitgeber direkt anzufordern.

Kündigungsfristen prüfen

Wenn im Arbeitsvertrag individuell vereinbarte Fristen festgehalten sind, haben diese Vorrang vor gesetzlichen Regelungen. Des Weiteren können auch in einem Tarifvertrag besondere Regelungen für bestimmte Branchen festgelegt werden. Die gesetzlichen Fristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Ebenso ist zu prüfen, ob ein Sonderkündigungsschutz für Sie in Frage kommt, denn bestimmte Personengruppen, wie Schwangere oder Schwerbehinderte können nicht so einfach gekündigt werden. Als Fristbeginn gilt der Zustellungzeitpunkt der Kündigung.

Rechtsmittel einlegen

Das Rechtsmittel Kündigungsschutzklage muss zügig, nämlich innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Anlaufstelle bei Streitigkeiten im Arbeitsrecht ist immer das lokale Arbeitsgericht, für Arbeitnehmer aus Hamburg ist also das Arbeitsgericht Hamburg zuständig. Kostenlose Soforthilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen erhalten die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg und jeder, der einen Mitgliedsantrag ausgefüllt hat. Das Beitrittsformular für unseren starken Verein finden Sie auf dieser Webseite. Hier können Sie von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre Erfolgsaussichten prüfen lassen. Selbstverständlich sind unsere erfahrenen Anwälte auch bereit, Ihre professionelle Vertretung zu übernehmen. Für eine Kündigungsschutzklage müssen Sie die Beweismittel, wie Arbeitsverträge, Abmahnungen oder gesammelte Gesprächsnotizen beibringen.

Arbeitszeugnis anfordern

Auch nach einer Kündigung haben Sie Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihre berufliche Zukunft nicht negativ beeinflussen darf. Das heißt, es muss klar strukturiert sein und es sind standardisierte Formulierungen erforderlich.

Für die Bewertung ist es notwendig, genau auf versteckte negative Formulierungen zu achten. Ist das Arbeitszeugnis unangemessen, können Sie auf Nachbesserungen bestehen. Bei Unklarheiten oder Fehlern können Sie, schriftlich, eine zügige Korrektur verlangen.

Arbeitslosmeldung

Bei einer Kündigung muss die Agentur für Arbeit drei Monate im Voraus informiert werden. Erfahren Sie jedoch erst später vom Ende Ihres Arbeitsverhältnisses, müssen Sie innerhalb einer kurzen Frist eine Meldung beim Arbeitsagentur machen. Sie sind dann verpflichtet, sich unverzüglich oder spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung arbeitslos zu melden. Um eine Sperrzeit zu vermeiden, müssen Sie sich fristgemäß melden und die Kündigungsgründe und Eigenkündigungen korrekt angeben. Zudem müssen Sie Personalausweis, Kündigungsschreiben und den Arbeitsvertrag vorlegen. Danach können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld stellen.



Beratung suchen

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein spezialisierter Rechtsbeistand für Verhandlungen und Klagen und darum die erste Wahl nach einer Kündigung. Gewerkschaften unterstützen zwar bei Fragen des Kündigungsschutzes, jedoch nur ihre Mitglieder. Kostenlose Hilfe steht Bedürftigen durch Sozialverbände oder Jobcenter zur Verfügung. Dort bekommen Sie unter anderem Tipps für die berufliche Neuorientierung oder Weiterbildung. Selbstverständlich können Sie sich jedoch auch direkt bei der Hamburger ArbeitnehmerHilfe e.V. wenden. Dort bekommen Sie auf jeden Fall eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Wenn Sie darüber hinausgehende Unterstützung wünschen, können Sie dem Verein beitreten. Der Kalenderjährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 40 Euro. Eine Wartezeit gibt es nicht, sie können also auch die Soforthilfe uneingeschränkt in Anspruch nehmen.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Was sollte man tun, wenn man gekündigt wird? - Nichts unterschreiben, Wirksamkeit der Kündigung prüfen lassen, Kündigungsschutzklage erwägen, schnell arbeitslos melden und einen neuen Job suchen.

Was ist eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung? - Wenn der Arbeitgeber fristlos kündigt, ist das in vielen Fällen nicht gerechtfertigt, deshalb gehen Arbeitgeber auf Nummer sicher und kündigen ersatzweise ordentlich.

Wie viel Geld bekommt man bei einer fristlosen Kündigung? - Das hängt davon ab, ob Sie Lohn bekommen, der kann nämlich mit den übrigen Urlaubstagen verrechnet werden. Gehalt wird nach einer fristlosen Kündigung nicht mehr gezahlt.

Was ist ein sofortiger Kündigungsgrund? - Eine fristlose Kündigung kann erfolgen: bei Haft, Diebstahl und anderen schweren Straftaten, passiver Korruption, groben Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten, schwerwiegenden Störungen des Betriebsfriedens und ausländerfeindlichen Äußerungen oder anderen Formen von Diskriminierung.

Was verliert man bei fristloser Kündigung? - Man verliert den Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts und bei schwerwiegendem Fehlverhalten ist auch eine Sperre des Arbeitslosengelds sehr wahrscheinlich.

Führt grobes Fehlverhalten immer zur Kündigung? - Nein, es ist auch möglich, dass Ihr Arbeitgeber zunächst mit einer Abmahnung reagiert.

Bin ich verpflichtet, nach einer Kündigung zu arbeiten? - Sofern Sie vom Arbeitgeber nicht freigestellt werden, sind Sie verpflichtet, bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten.

Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung? - Eine gesetzlich verankerte Abfindung gibt es nur, wenn es vom Arbeitgeber im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung für den Fall angeboten wird, dass der Gekündigte innerhalb der Dreiwochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhebt.

Wenn Sie eine sofortige Rechtsberatung wegen einer Kündigung wünschen oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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