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Soforthilfe Abmahnung

Abmahnung erhalten? Soforthilfe für Arbeitnehmer

Als erstes gilt es, Ruhe zu bewahren, die Abmahnung zu prüfen sowie Reaktionsfristen und Handlungsmöglichkeiten abzuwägen. Dazu sollten Sie zunächst Beweise sichern und Gegenargumente sammeln. Holen Sie sich rechtliche Unterstützung hinzu. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht untersucht Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen die verfügbaren Optionen auf. Anschließend können Sie eine geeignete Stellungnahme verfassen und sich gegen ungerechte Vorwürfe wehren.

Abmahnung prüfen

Eine Abmahnung ist schnell ausgesprochen und kann erhebliche Folgen nach sich ziehen. Es besteht die Gefahr einer Kündigung oder anderer arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Zu prüfende Kriterien sind:

  • Inhalt: Sind die Vorwürfe konkret benannt und tatsächlich nachvollziehbar?
  • Form: Erfolgte die Abmahnung schriftlich oder mündlich? Eine mündliche Abmahnung zählt nicht.
  • Rechtmäßigkeit: Verstößt die Abmahnung gegen Gesetze oder Verträge?
  • Gründe: Liegt ein tatsächlicher Pflichtverstoß vor oder basiert die Abmahnung auf unwahren Behauptungen?

Reaktionsfrist beachten

Nach einer Abmahnung muss man zwar nicht schnell, aber zeitnah reagieren, das heißt, Sie sollten innerhalb weniger Tage aktiv werden. Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, sollten Sie dessen Unterstützung zeitnah anfragen. Gut zu wissen, Abmahnungen können nach längerer Zeit unwirksam werden. Ein Kontakt mit dem Arbeitgeber ist sinnvoll, um etwaige Missverständnisse zu klären. Dann sollten Sie nicht lange warten und das Gespräch mit ihm suchen. Überprüfen Sie alle Fristen in Ihrem Arbeitsvertrag, manchmal sind in ihm individuelle Regelungen verankert. Die sollten Sie unbedingt kennen und beachten.

Gegenargumente sammeln

Versuchen Sie, Beweise zu beschaffen, die Ihre Sicht stützen, das können E-Mails, Chatverläufe oder Dokumente sein. Benennen Sie Zeugen, wie Kollegen oder Vorgesetzte, die bereit sind, als Unterstützer für Sie auszusagen. Gibt es vielleicht Vergleichsfälle. Und wurde in ähnlichen Fällen anders entschieden? Heben Sie die positiven Aspekte und Ihre bisherigen Arbeitsleistungen hervor. War Ihr Verhalten möglicherweise anders gemeint, als es aufgenommen wurde? Versuchen Sie, die Fehlinterpretation zu widerlegen.

Rechtlichen Rat einholen

Sie sollten klären, ob es die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung gibt und ob die Klageoption in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dafür gibt es verschiedene Ansprechpartner. So gehört es zu den ureigensten Aufgaben des Betriebsrats, Arbeitnehmer mit Beratungsleistungen zu unterstützen. Auch die Gewerkschaften geben juristische Hilfen oder stellen Anwälte, aber leider nur Ihren Mitgliedern. Fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, ob die Kosten übernommen werden. Am besten ist es, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Wenden Sie sich dafür gerne an die ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg. Dort bekommen Sie ohne Wartezeit eine kostenlose Erstberatung.

Schriftliche Stellungnahme verfassen

Bei einer persönlichen Stellungnahme kommt es auf Sachlichkeit an. Verzichten Sie deshalb auf emotionale Worte oder gar persönliche Angriffe. Eine Gegendarstellung soll klar und präzise Ihre eigene Sicht schildern. Wenn die Abmahnung ungerechtfertigt war, fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf, die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen. Sie können den Arbeitgeber zur Reaktion innerhalb einer bestimmten Frist auffordern. Fügen Sie Belege und relevante Nachweise bei oder benennen Sie Zeugen, die Ihre Sicht der Dinge bestätigen können.



Kurze Frage - Schnelle Antwort

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe? - Rechtfertigen Sie sich nicht und geben Sie keine schriftliche Stellungnahme ab. Überlegen Sie, ob die Vorwürfe berechtigt sind, aber bestätigen Sie das bitte nicht dem Arbeitgeber.

Wie kann sich ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung wehren? - Sie können eine Gegendarstellung schreiben und verlangen, dass diese in die Personalakte aufgenommen wird. Ebenso können Sie auf eine Rücknahme der Abmahnung klagen. In manchen Fällen ist es das Klügste, nichts zu tun.

Was tun gegen unberechtigte Abmahnung? Wie reagieren Sie auf eine ungerechtfertigte Abmahnung? - Sie können einer Abmahnung schriftlich widersprechen. Dabei ist es wichtig, allen Formalitäten zu genügen.

Kann man nach einer Abmahnung fristlos gekündigt werden? Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung? - Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl bis zur Kündigung. Gekündigt werden kann, wenn trotz Abmahnung(en) keine Verhaltensänderung zu erkennen ist.

Wann ist eine Abmahnung nicht gültig? Wann ist eine Abmahnung rechtswidrig? - Eine Abmahnung ist ungültig, wenn sie nicht verhältnismäßig ist oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erteilt wurde. Werden in der Abmahnung unwahre Tatsachen behauptet, ist sie rechtswidrig.

Wie kann man auf eine Abmahnung vom Arbeitgeber reagieren? - Kontrollieren Sie Ihre Gefühle und verzichten Sie auf eine impulsive Reaktion. Das Beste ist, Schweigen und Zeit zu gewinnen. Unterschreiben Sie nichts und lassen Sie sich erstmal beraten.

Wie schnell muss man auf eine Abmahnung reagieren? - Es gibt keine Frist. Wenn sie reagieren wollen, sollten sie es aber zeitnah tun, das heißt in den ersten zwei Wochen nach Erhalt der Abmahnung.

Welches Verhalten ist abmahnfähig? - Nur verhaltensbedingte Begründungen sind gültig, also Drohungen, Beleidigungen, Mobbing, Diebstahl oder das Fernbleiben von der Arbeit.

Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen wie einer Abmahnung haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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