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Die Kündigung Fragen und Antworten
Arbeitsrechtliche Fragen rund um Kündigung: Arten, Gründe und Form
Eine der wichtigsten Themen im Arbeitsrecht ist zweifellos die Kündigung und alles, was damit zusammenhängt. Dies umfasst Kündigungsgründe und -arten, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage, ordentliche und außerordentliche Kündigung, Inhalt und Form einer Kündigung, Kündigung durch den Arbeitgeber und Kündigung durch den Arbeitnehmer, Kündigungsfristen und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zu diesen Themen beantwortet.
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Es gibt die außerordentliche fristlose Kündigung sowie die ordentlichen Kündigungen, die alle fristgerecht erfolgen. Die ordentlichen Kündigungen unterteilen sich weiter in betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und personenbedingte Kündigung. Wenn ein Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat und der Gekündigte länger als sechs Monate ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt ist, kann er vom Arbeitgeber eine Begründung für die Kündigung verlangen.
Welche Kündigungsgründe gibt es für Arbeitgeber?
Dies hängt davon ab, welche Art der Kündigung angewendet wird, da für jede Art der ordentlichen Kündigung spezifische Anforderungen gelten, um sie wirksam zu begründen. Mögliche Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung können betriebliche oder außerbetriebliche Gründe sein. Fehlverhalten des Arbeitnehmers kann ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein, und subjektive oder objektive Leistungsmängel können Gründe für eine personenbedingte Kündigung sein.
Wie sieht eine Arbeitgeberkündigung aus?
Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung eine Reihe von Regeln beachten, die die Form, den Inhalt, die Begründung und die Abstimmung mit dem Betriebsrat betreffen. Für jede Art der Kündigung ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Das Kündigungsschreiben muss von einer kündigungsberechtigten Person eigenhändig unterschrieben und im Original an den Empfänger übergeben werden. Es muss die zugrundeliegende Kündigungsfrist angeben und in der Betreffzeile das Wort "Kündigung" enthalten. Zudem müssen das Datum sowie die vollständigen Anschriften des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers angegeben sein. Wenn einer dieser Anforderungen fehlt oder die Formvorschriften nicht vollständig eingehalten werden, wird die Kündigung als unwirksam betrachtet.
Längen der ordentlichen Kündigungsfrist:
Die ordentliche Kündigungsfrist kann entweder tarifvertraglich festgelegt sein oder es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die selbst kündigen möchten, vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Arbeitgeber müssen bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers deutlich längere gesetzliche Kündigungsfristen beachten. Bei einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende, nach zehn Jahren sind es vier Monate und nach 20 Jahren sieben Monate.
Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung:
Der Begriff "fristlose Kündigung" ist eigentlich ungenau und sollte besser als "außerordentliche Kündigung" bezeichnet werden. Voraussetzungen für eine solche Kündigung sind das Vorliegen eines wichtigen Grundes, eine vorherige Abmahnung, sofern keine Ausnahmen greifen, die Einhaltung einer Zweiwochenfrist und das Fehlen eines milderen Mittels. Der entscheidende Faktor für die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Dies kann Arbeitszeitbetrug, beharrliche Arbeitsverweigerung, grobe Verletzungen der Treuepflicht, Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot umfassen.
Möglichkeit einer grundlosen Kündigung:
Ein Arbeitnehmer kann nur dann ohne Grund gekündigt werden, wenn er keinen allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz genießt. Dies ist in der Regel während der Probezeit oder in Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern der Fall, wobei auch hier keineswegs willkürlich gekündigt werden darf. Insofern ist eine Kündigung ohne Grund nicht möglich, und der sich daraus ergebende Kündigungsschutz ist eher von rudimentärer Natur.
Telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.:
Wenn Sie spezifische Fragen zu Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, können Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg telefonisch erreichen. Der Service ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390 verfügbar.
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