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Die Kündigung Fragen und Antworten
Das wohl wichtigste arbeitsrechtliche Thema ist die Kündigung und alles, was mit dieser im Zusammenhang steht. Da wären zum Beispiel die Kündigungsgründe und Kündigungsarten, der Kündigungsschutz und die Kündigungsschutzklage, die ordentliche und die außerordentliche Kündigung, der Inhalt und die Form einer Kündigung, Kündigung durch den Arbeitgeber und Kündigung durch den Arbeitnehmer, die Kündigungsfristen und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kündigung. All diese Themen sind mit Fragen verknüpft, deren wichtigste hier beantwortet werden.
Was ist das Wesen einer Kündigung im Arbeitsrecht?
Angenommen, dass eine der Arbeitsvertragsparteien ein Arbeitsverhältnis nach Ablauf einer Kündigungsfrist beziehungsweise unverzüglich und direkt zu einem Abschluss bringen will, muss dieser Wille der kündigenden Partei grundsätzlich mit einer formellen Kündigung erklärt werden. Für jede Art von Kündigung müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden und genauso müssen die maßgeblichen Voraussetzungen gegeben sein. Arbeitnehmer können jederzeit, doch allein bei Beachtung der Kündigungsfrist, kündigen und müssen dafür keinen Kündigungsgrund nennen. Bedeutend höher liegen die Hürden aus der Perspektive der Arbeitgeber, welche sich von einem Angestellten trennen möchten, insbesondere, wenn bei diesem der Kündigungsschutz greift.
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Bei Kündigungen wird zunächst zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden. Bei einer ordentlichen Kündigung muss die tarifvertragliche oder rechtmäßige arbeitsvertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und aus wichtigem Grund. Hat ein Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter und ist der Gekündigte länger als sechs Monate ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt, kann er vom Arbeitgeber eine Begründung für die Kündigung verlangen.
Welche Kündigungsgründe gibt es für Arbeitgeber?
Ordentliche Kündigungen im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes sind nur dann gerechtfertigt, wenn die Kündigung aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen erfolgt. Innerbetriebliche oder außerbetriebliche Gründe können zu einer betriebsbedingten Kündigung führen, Fehlverhalten des Arbeitnehmers können Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein sowie subjektive und objektive Leistungsmängel sind mögliche Gründe für eine personenbedingte Kündigung.
Wie sieht eine Kündigung durch den Arbeitgeber aus?
Gemäß § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Die Kündigung muss von einer kündigungsberechtigten Person eigenhändig unterschrieben und dem Empfänger im Original zugestellt werden. Mit Zugang der Kündigung beim Empfänger beginnt die drei wöchige Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage zu laufen. Eine Kündigung, die der Schriftform nicht entspricht, ist unwirksam.
Wann ist eine Kündigung fristgerecht?
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeits- ggf. aus Tarifvertrag. In § 622 BGB ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Im Arbeitsvertrag kann von der gesetzlichen Kündigungsfristen wirksam abgewichen werden, wenn die vereinbarte Frist die gesetzlichen Kündigungsfrist nicht unterschreitet.
Gemäß § 622 Absatz 1 BGB beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers.
Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Die Bezeichnung fristlose Kündigung ist eigentlich recht ungenau, weshalb sie besser als außerordentliche Kündigung bezeichnet werden sollte. Mit der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit Erhalt der Kündigung sofort beendet. An eine außerordentliche Kündigung werden strenge Voraussetzungen gestellt, vgl. § 626 BGB. Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung sind das Vorliegen eines wichtigen Grundes, das vorherige Erteilen einer Abmahnung, wobei es davon Ausnahmen gibt, die Einhaltung einer Zweiwochenfrist und das Fehlen eines milderen Mittels. Entscheidend für die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung ist der wichtige Grund. Dafür kommen Arbeitszeitbetrug, beharrliche Arbeitsverweigerung, grobe Verletzungen der Treuepflicht, Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot in Frage.
Kann man ohne Grund gekündigt werden?
Ein Arbeitnehmer kann nur dann ohne Grund gekündigt werden, wenn er keinen allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz genießt. Das ist immer in der Probezeit und in Betrieb mit zehn oder weniger Arbeitnehmer der Fall, allerdings darf auch da keineswegs willkürlich gekündigt werden.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.
Sollten Sie spezielle Fragen zu Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, erreichen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg, immer montags bis freitags zwischen 09:00 bis 17:00 Uhr, unter der Nummer 040-600553390.
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