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Anwalt für Arbeitsrecht bei Kündigung - Arbeitsrechtsberatung bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg

Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Hamburger Arbeitnehmer

Beratung bei Kündigung

Eine Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer ein schwerer Schlag. Da sind zum einen die finanziellen Probleme, die neben dem Gekündigten nicht selten eine ganze Familie treffen und zum anderen der Verlust von Kollegen, Freunden und einem beträchtlichen Teil des Lebensinhalts. In dieser schwierigen Zeit kommt der Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht eine besondere Rolle zu. Allen Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg stehen solche Beratungen kostenlos zu.

Unterstützung bei betriebsbedingten Kündigungen

Die häufigste Kündigungsart in Hamburg ist die betriebsbedingte Kündigung. Dabei handelt es sich um eine sogenannte ordentliche Kündigung. Besonders fatal ist für die betroffenen Arbeitnehmer, dass sie, im Gegensatz zu einer verhaltensbedingten Kündigung, überhaupt nichts dafür können. Allerdings ist eine betriebsbedingte Kündigung an verschiedene Voraussetzungen seitens des Arbeitgebers geknüpft, die letztlich über die Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung entscheiden. Unsere Anwälte werden die Umstände Ihrer Kündigung also genau unter die Lupe nehmen.

Prüfung von Fristen und Formalitäten

Doch vor allen anderen Dingen prüfen die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Hamburger ArbeitnehmerHilfe e.V., ob bei der Kündigung alle Formvorschriften eingehalten wurden, ist das nicht der Fall, ist die Kündigung unwirksam. Arbeitnehmerseite kommt es vor allem darauf an, die Fristen einzuhalten, um alle rechtlichen Ansprüche zu wahren. Insbesondere ist die Dreiwochenfrist einzuhalten. Die besagt, dass ein Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung nur innerhalb der nächsten drei Wochen gegen die Kündigung vorgehen kann.

Prüfung der Kündigungsgründe

Als nächstes werden die vom Arbeitgeber vorgebrachten Gründe für die Kündigung untersucht, denn auch hier stellt sich die Frage, ob die Kündigungsgründe tatsächlich Bestand haben. Oft sind Kündigungen so schlecht begründet, dass sie einer arbeitsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten und sie aus diesem Grund ihre Wirksamkeit einbüßen. Unsere Hamburger Anwälte besitzen genug Erfahrungen, um solche Schwachpunkte der Kündigung zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren.

Kündigungsschutzklage

Gibt es ausreichend Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung, sei es, weil die Kündigungsgründe nicht plausibel erscheinen oder die Formvorschriften nicht eingehalten wurden, wird selbstverständlich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hamburg eingereicht. Die Kündigungsschutzklage zielt zunächst darauf ab, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, sondern vielmehr fortbesteht.

Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung

Die Kündigungsschutzklage bezweckt, Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate bei einem Unternehmen beschäftigt sind, vor einer sozial ungerechtfertigten Kündigung zu schützen. Eine Kündigung ist immer dann sozial ungerechtfertigt, wenn eine Kündigung durch keinen der folgenden Gründe bedingt ist:

  • Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen,
  • Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen,
  • Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.

Selbst wenn einer dieser Gründe vorliegt, kann die Kündigung ungerechtfertigt sein, zum Beispiel bei Verstößen gegen die Auswahlrichtlinien des Betriebsverfassungsgesetzes oder wenn der gekündigte Arbeitnehmer an einer anderen Stelle des Betriebs weiterbeschäftigt werden kann oder eine Weiterbeschäftigung unter angepassten Arbeitsbedingungen möglich wäre.

Vertretung vor dem Hamburger Arbeitsgericht

Die auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte der ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Arbeitnehmer auf dem Arbeitsgericht Hamburg. Im Gegensatz zu unseren anderen Dienstleistungen ist die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung kostenpflichtig, wie es im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Die Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren hängt vom Streitwert des Verfahrens ab, also Ihrem Bruttoarbeitsentgelt der letzten drei Monate.



Weitere Beratungsthemen der ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg

Beratung bei Aufhebungsverträgen

Aufhebungsverträge sind bei weitem nicht so harmlos wie ihr Name vermuten lässt. Einen Aufhebungsvertrag sollten Arbeitnehmer niemals spontan unterschreiben, sondern immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Verhandlung von Abfindungen

Wird ein Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Arbeitgebers beendet, steht in der Regel die Zahlung einer Abfindung zur Debatte. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Verhandlungsgeschick beider Seiten ab, darum ist es sinnvoll, immer einen Anwalt einzuschalten.

Unterstützung bei Abmahnungen

Die Abmahnung ist nicht nur die stärkste Disziplinarmaßnahme des Arbeitgebers, sondern oft auch der Vorbote einer beabsichtigten verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitnehmers. Lassen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, ob eine erhaltene Abmahnung gerechtfertigt ist.

Analyse von Arbeitsverträgen

Meist ist die Freude über einen neuen Arbeitsvertrag groß, doch Vorsicht ist angesagt. Viele Arbeitsverträge enthalten zum Teil auch versteckte Klauseln, die den Arbeitnehmer über Gebühr benachteiligen. Die Anwälte der Hamburger ArbeitnehmerHilfe e.V. spüren diese gerne für Sie auf.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Hamburger Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
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Termin Arbeitsrechtsberatung:
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