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Lohnforderung Anwalt Arbeitsrecht Hamburg
Anwaltliche Hilfe bei Lohnforderungen
Nach ausstehenden Gehaltszahlungen sollten betroffene Arbeitnehmer schnell aktiv werden. Die Rechte der Beschäftigten, wenn der Lohn ausbleibt, sind mit Fristen verknüpft. Um ihre Lohnansprüche rechtlich durchzusetzen, muss nach einer Mahnung mit Fristsetzung eine Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Das geht nur dann erfolgreich, wenn Ausschlussfristen und Verjährung beachtet werden. Die anwaltlichen Kosten ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen entscheidend vom Streitwert ab, der in der Regel den drei letzten Brutto-Monatsgehältern entspricht. Idealerweise kommt es vor einem Gerichtsverfahren bereits zu einer außergerichtlichen Einigung.
Prüfung von Lohnansprüchen durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Anwalt prüft zuerst, was vertraglich zum Lohn oder Gehalt geregelt ist. Dazu prüft er den Arbeits- und gegebenenfalls auch den Tarifvertrag. Anschließend erfasst und beziffert er die Lohnrückstände beziehungsweise die ausstehenden Gehälter. Dabei muss der Fokus auf folgende Punkte gerichtet sein:
- Mehrarbeit: Es bedarf der Klärung, ob und wie Überstunden bezahlt werden müssen.
- Zuschläge: Die Ansprüche auf Nacht-, Feiertags- oder Sonntagszuschläge müssen geprüft werden.
- Lohnabrechnung: Die Auszüge müssen auf versehentliche Fehler oder bewusste Kürzungen kontrolliert werden.
Fristen beachten
Die Frist, in der Lohnansprüche geltend gemacht werden können, endet oft schon nach drei Monaten. Dafür verantwortlich ist die in vielen Verträgen vereinbarte Ausschlussfrist. Diese Fristen gelten nur bei schriftlicher Geltendmachung. Deutlich mehr Zeit gewährt die gesetzliche Frist. Die Verjährungsfrist, nach der die Ansprüche endgültig verfallen, beträgt in der Regel 3 Jahre. Ein Rechtsanwalt prüft zunächst auch auf versteckte Fristregelungen im Arbeitsvertrag und stellt fest, zu welchem Datum die Frist konkret zu laufen beginnt.
Außergerichtliche Geltendmachung der Gehaltsforderung
Bevor der Klageweg beschritten wird, erstellt der Anwalt ein formelles Forderungsschreiben an den säumigen Arbeitgeber. Diese Mahnung ist die erste Aufforderung zur Zahlung des offenen Arbeitsentgelts und wird mit einer Fristsetzung versehen. Auch in der Folge wird der Anwalt bei seiner mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit Arbeitgeber eine gütliche Einigung in Form eines Vergleichs anstreben, denn eine außergerichtliche Einigung über die Lohnzahlung spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe
Die Rechtsschutzversicherungen decken arbeitsrechtliche Streitigkeiten oft nicht ab. Ihr Anwalt sollte darum zunächst die Zustimmung der Versicherung zur Kostenübernahme einholen. Ein guter Anwalt klärt über das Kostenrisiko auf, er informiert den Arbeitnehmer, welche Kosten im Streitfall auf ihn zukommen. Vielleicht kommt auch eine Prozesskostenhilfe in Frage. Das ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg bieten allen Vereinsmitgliedern kostenlose außergerichtliche Beratungen an.
Einschaltung des Arbeitsgerichts bei erfolgloser Zahlungsaufforderung
Der letzte Schritt zur Durchsetzung der Lohnforderung ist eine Klageerhebung beim Arbeitsgericht Hamburg. Dort findet zunächst ein Gütetermin oder eine Güteverhandlung statt. Das ist ein erstes gerichtliches Gespräch zur Einigung, durch die sich die Parteien eine kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung liefern. Dazu muss man wissen, das in der ersten Instanz jede Partei ihre Gerichtskosten selbst tragen muss. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Prozess mit der Beweisführung fortgesetzt. Nun müssen Unterlagen vorgelegt sowie Zeugen zur Unterstützung der Forderung genannt und gehört werden. Können sich die beiden Parteien nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen, entscheidet das Arbeitsgericht per Urteil.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Was kostet ein Anwalt bei einer Lohnklage? Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht? Was kostet eine Lohnklage? - Das richtet sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beträgt der Streitwert (drei Monatsgehälter) 5.000 Euro, kostet die Vertretung und der gerichtliche Vergleich 1.169 Euro, bei 10.000 Euro sind es 2.149 Euro und bei 50.000 Euro sind es 4476,50 Euro.
Was kann ich tun, wenn meine Lohnzahlung ausbleibt? Was kann ich tun, wenn mein Gehalt nicht überwiesen wird? - Wenn Ihr Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung in Verzug geraten ist, können Sie ihn auf dem Schriftweg zur Zahlung des Gehalts innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Reagiert er darauf nicht, können Sie auf dem Arbeitsgericht Hamburg eine Lohnklage einreichen.
Wer hilft mir bei Problemen mit dem Arbeitgeber? Wo finde ich kostenlose Rechtsberatung? - Idealerweise lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Werden Sie für nur 49 € pro Kalenderjahr Mitglied der ArbeitnehmerHilfe e.V. und sie können sich ohne Wartezeit von unseren aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwälten kostenlos helfen lassen.
Wie kann ich meinen Arbeitgeber auffordern, mein Gehalt zu zahlen? - Dafür reicht zunächst ein formloses Schreiben mit dem offenen Bruttobetrag und einer Fristsetzung von zum Beispiel sieben Tagen. Mit der Androhung gerichtlicher Schritte verleihen Sie Ihrem Schreiben mehr Nachdruck.
Wo bekomme ich Geld her, wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt? - Wenn Ihr Arbeitgeber trotz Mahnung nicht zahlt, ist er möglicherweise insolvent. Dann können Sie bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen.
Wie schnell geht eine Lohnklage? - Eine Lohnklage kann sich über mehrere Wochen oder gar Monate hinziehen.
Wie hoch sind Verzugszinsen bei Gehalt? - Die Verzugszinsen beim Gehalt liegen bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Ist es strafbar, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt? - Nein, das ist nicht strafbar, sofern sich kein Vorsatz nachweisen lässt. Zahlt er jedoch die Sozialversicherungsbeiträge nicht, macht er sich auf jeden Fall strafbar.
Wenn Sie eine Rechtsberatung wegen ausbleibender Lohn- oder Gehaltszahlungen wünschen oder andere Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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