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Arbeitgeber zahlt kein Gehalt!

Rechtliche Möglichkeiten bei ausbleibender Gehaltszahlung

Wenn Ihr Arbeitgeber nicht zahlt, müssen Sie aktiv werden, denn sonst drohen Ihnen finanzielle Verluste. Natürlich können Sie zunächst in einem freundlichen Gespräch nachfragen, weshalb die Gehaltszahlung nicht erfolgt ist, vielleicht war es ja nur ein technisches Problem. Doch danach sollten Sie nicht zögern, wegen des Zahlungsverzugs schriftlich zu mahnen und diese mit einer Frist zu verknüpfen. Wenn das nicht fruchtet, reichen Sie am besten eine Lohnklage beim Arbeitsgericht ein. Vergessen Sie auch nicht Ihren Anspruch auf Verzugszinsen zu prüfen. Spätestens jetzt sollten Sie eine arbeitsrechtliche Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen. Mit dessen Hilfe können Sie auch prüfen, inwiefern Sie vom Recht auf Arbeitsverweigerung nach Paragraph 273 des Bürgerlichen Gesetzbuches Gebrauch machen können.

Zahlungsverzug schriftlich mahnen

Wegen des Zahlungsverzugs müssen Sie eine schriftliche Mahnung an Ihren Arbeitgeber senden, dabei handelt es sich um eine Aufforderung zur Zahlung des ausstehenden Gehalts. Mit der Mahnung setzen Sie dem Arbeitgeber eine angemessene Frist von sieben bis 14 Tagen. Um die Zustellung später nachweisen zu können, kommt ein Einschreiben mit Rückantwort oder eine E-Mail mit Lesebestätigung in Frage. In dem Mahnschreiben müssen Sie Ihren Anspruch begründen und die offenen Gehaltsansprüche genau benennen. Nennen Sie dem Arbeitgeber auch die Folgen, indem Sie zum Beispiel rechtliche Schritte androhen, wenn die Zahlung weiterhin ausbleibt.

Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen

Für Gehaltsstreitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig. Doch um dort eine Lohnklage einzureichen, müssen Fristen gewahrt werden. Die Klagefrist in Arbeits- und Tarifverträgen beträgt oft nur zwei bis sechs Monate. Wurde keine vertragliche Frist durch sogenannte Ausschlussklauseln vereinbart, gilt die gesetzliche Klagefrist von drei Jahren. Der Rechtsweg beginnt zunächst mit einer Güteverhandlung, erst wenn diese erfolglos ist, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Für den Prozess müssen Sie Beweise vorhalten. Dazu gehören der Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge. Klagenden Arbeitnehmer entstehen erstinstanzlich, also einschließlich der Güteverhandlung, keine Kosten.

Anspruch auf Verzugszinsen prüfen

Der Arbeitgeber gerät nach Fristablauf in Verzug. Der Zinssatz für die Verzugszinsen liegt laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch fünf Prozent über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz. Die Zinsen werden pro Tag auf das ausstehende Gehalt berechnet. Die Verzugszinsen müssen schriftlich geltend gemacht werden. Weigert sich der Arbeitgeber, diese zu zahlen, muss zur Durchsetzung der Forderung geklagt werden.



Arbeitsrechtliche Beratung einholen

Irgendwann kommt der Punkt, bei dem eine arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll ist. Die Gewerkschaften unterstützen jedoch nur Ihre Mitglieder und verlangen eine mehrmonatige Wartezeit, bevor man deren Rechtsberatung nutzen kann. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der ideale Ansprechpartner bei Problemen mit dem Arbeitgeber. Ihn zu konsultieren kostet aber Geld, oft werden schon bei der ersten Beratung bis zu 190 Euro fällig. Sie können prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung hilft, doch meistens sind Beratungsleistungen nicht mit abgedeckt. Sie können jedoch auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg konsultieren. Die Ersteinschätzung ist für alle Arbeitnehmer kostenlos. Um die vollen Leistungen unseres starken Vereins zu nutzen, können Sie Mitglied werden. Der kalenderjährliche Mitgliedsbeitrag beträgt nur 49 €. Eine Wartezeit für die Inanspruchnahme der Leistungen gibt es nicht.

Arbeitsverweigerung möglich

Das Bürgerliche Gesetzbuch räumt Arbeitnehmern ein Zurückbehaltungsrecht ein. Sie können unter bestimmten Umständen die Arbeit einstellen, wenn das Gehalt fehlt. Dabei ist jedoch unbedingt die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Eine Arbeitsverweigerung ist nur bei einem erheblichen Rückstand der Zahlungen zulässig. Sie müssen den Arbeitgeber vorher schriftlich über Ihre Absicht informieren. Doch es gibt auch Risiken. Es besteht Kündigungsgefahr, wenn das Zurückbehaltungsrecht unberechtigt angewendet wird. Eine Alternative zur Arbeitsverweigerung stellt dann eine einstweilige Verfügung dar. Auf jeden Fall sollten Sie sich vor der Entscheidung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt? - Sprechen Sie es an. Mahnen Sie ihn ab.  Verweigern Sie nach der zweiten ausgebliebenen Zahlung die Arbeitsleistung und reichen Sie eine Lohnklage ein.

Wie lange darf eine Gehaltszahlung überfällig sein? Wie lange darf sich ein Lohn verspäten? - Die letzte Frist läuft am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats ab.

Wie lange kann man nicht gezahlten Lohn einfordern? - Je nach vertraglicher Vereinbarung nach zwei, drei oder sechs Monaten oder per Gesetz nach drei Jahren.

Was kostet eine Lohnklage? - Es beginnt bei 76 Euro und ist nach oben offen, weil es vom Streitwert abhängt.

Kann ich zuhause bleiben, wenn mein Chef nicht zahlt? - Ja, aber erst wenn mindestens zwei Monatsgehälter offen sind.

Ist es strafbar, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt? - Es gibt keine allgemeine Strafbarkeit bei nicht gezahltem Gehalt. Strafbar sind nur das Nichtabführen von Krankenkassenbeiträgen,

Ist eine verspätete Lohnzahlung ein Kündigungsgrund? - Ja, aber erst, wenn zwei Monatsgehälter nacheinander nicht gezahlt wurden.

Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen oder Fragen zum ausbleibenden Arbeitsentgelt oder arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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