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Fehlendes Gehalt Arbeitsrecht Hamburg
Kein Gehalt? So reagieren Sie richtig!
Ihre Ansprüche bei ausbleibender Lohnzahlung werden durch Rechtsvorschriften gewährleistet. Hier erfahren Sie, wann und wie Sie Ihr Gehalt einfordern können. Wichtig ist bei fehlendem Gehalt, nicht zu lange mit der Mahnung und, falls nötig, mit der Klage zu warten, denn die Ansprüche können auch verjähren. Ihre Rechte und Risiken in Stichpunkten:
- Zahlungsverzug: Der Arbeitgeber muss Gehalt laut Bürgerlichem Gesetzbuch pünktlich zahlen.
- Gespräch: Fragen Sie beim Arbeitgeber nach, weshalb Sie keinen Lohn erhalten haben.
- Mahnung: Setzen Sie den Arbeitgeber mit einer schriftlichen Zahlungsaufforderung eine Frist.
- Arbeitsverweigerung: Nach zwei Monaten können Sie die Arbeit verweigern. Das ist jedoch nur mit Anwalt ratsam.
- Lohnklage: Reichen Sie beim Arbeitsgericht eine Zahlungsklage ein.
- Lohnansprüche verjähren: Meist verjähren sie nach drei Jahren, aber in manchen Arbeits- und Tarifverträgen sind auch deutlich kürzere Fristen festgelegt.
Zahlungsverzug
Das Arbeitsentgelt muss zum vereinbarten Termin vollständig gezahlt werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden Sie die gesetzliche Grundlage für die Fälligkeit des Arbeitsentgelts. In fast allen Arbeitsverträgen ist eine regelmäßige Zahlung festgelegt, das heißt, es muss eine monatliche Zahlung erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Arbeitgeber gerät bei verspäteter Zahlung automatisch in Verzug und wird zum Schuldner. In der Folge entsteht dem Arbeitnehmer ein Zinsanspruch, das heißt, er kann Verzugszinsen fordern.
Mahnung
Falls ein Gespräch mit dem Arbeitgeber keine plausible Erklärung, zum Beispiel eine technische Panne, für den Lohnverzug genannt wird, muss der Arbeitnehmer mahnen. Dafür ist die Schriftform erforderlich. Diese Zahlungserinnerung muss mit einer Fristsetzung schriftlich festgehalten werden. Die Mahnung muss eine angemessene Frist von beispielsweise sieben Tagen für die Zahlung setzen. Und es kommt auf die Beweissicherung an. Für die sichere Zustellung der Mahnung können Sie eine E-Mail mit Lesebestätigung oder ein Einschreiben per Post nutzen. In der Mahnung können Sie auch weitere Druckmittel wie eine Lohnklage oder Verzugszinsen ankündigen.
Arbeitsverweigerung
Zwar gibt es das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn das Arbeitsentgelt ausbleibt, aber dabei sind einige Dinge zu beachten, weshalb wir empfehlen, vorher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Denn das sogenannte Zurückbehaltungsrecht, laut Bürgerlichem Gesetzbuch, ist an Bedingungen geknüpft. So darf ein Arbeitnehmer nur dann die Arbeit verweigern, wenn ein Gehaltsrückstand von mindestens zwei Monaten eingetreten ist. Er darf die Arbeit aber nicht verweigern, wenn dem Arbeitgeber dadurch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht. Es ist also wichtig, sich vorher gut beraten zu lassen, um die mit der Arbeitsverweigerung verknüpften Risiken, wie die Gefahr von Abmahnung oder Kündigung durch den Arbeitgeber, zu minimieren. Der Anspruch auf ausstehendes Gehalt bleibt trotz der Arbeitsverweigerung bestehen.
Klage beim Arbeitsgericht
Letztes Mittel zur Einforderung des Arbeitsentgelts ist eine Zahlungsklage, wie die offizielle Forderung des ausstehenden Gehalts per Gericht heißt. Bevor Sie klagen, empfiehlt es sich jedoch immer, es zunächst mit einem Mahnbescheid zu versuchen, das ist in der Regel der schnellere Weg zur Zahlung. Doch ist die Mahnung erfolglos, sollten Sie sich nicht allzu viel Zeit für die Lohnklage lassen, denn viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Klauseln, die die Klagefrist oft stark verkürzen, nicht selten auf gerade Mal drei Monate. Wegen der Kosten müssen Sie sich bei einer Lohnklage nicht sorgen, denn erstinstanzlich fallen für Arbeitnehmer keine Gerichtskosten an. Die meisten Verfahren enden auch erstinstanzlich mit einem Vergleich, sprich mit einer außergerichtlichen Einigung.
Lohnansprüche verjähren
Für den Anspruch auf Arbeitsentgelt gibt es eine gesetzliche Verjährungsfrist. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) endet der Anspruch nach drei Jahren. Danach besteht kein Anspruch mehr auf den nicht gezahlten Lohn. Doch wie oben erwähnt, gelten oft vertragliche Ausschlussfristen, die deutlich kürzere Fristen vorschreiben. Mit einer sogenannten Verjährungseinrede kann sich der Arbeitgeber auf Verjährung berufen. Eine Mahnung oder Klage stoppt die Verjährung jedoch. Es ist wichtig, alle Lohnabrechnungen und Kontoauszüge so lange aufzubewahren, bis die Forderungen erfüllt worden sind.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Was passiert, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt? Was tun, wenn kein Gehalt kommt? - Verweigert der Arbeitgeber die Lohnzahlung, können Sie die Arbeit verweigern, aber erst nach zwei oder drei Ausfällen.
Wie lange hat man Anspruch auf nicht gezahltes Gehalt? - In vielen Fällen enthalten Arbeitsverträge Klauseln, nach denen Lohnansprüche innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden müssen.
Wie vorgehen, wenn der Lohn nicht bezahlt wird? - Erst den Arbeitgeber informieren, dann per Einschreiben eine Frist zur Zahlung setzen und nach deren Verstreichen eine Lohnklage erheben.
Wie lange darf sich das Gehalt verspäten? Wann muss der Lohn spätestens bezahlt werden? - Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zu einer pünktlichen Zahlung verpflichtet. Die Bezahlung sollte spätestens am 15. des Folgemonats erfolgen, um im Rahmen der Zumutbarkeit zu bleiben.
Kann man fristlos kündigen, wenn man kein Gehalt bekommt? - Ja, aber erst wenn der Rückstand mindestens zwei Monatsgehälter beträgt.
Was kostet eine Lohnklage? - Das hängt vom Streitwert, also der eingeklagten Summe ab. Es beginnt mit 76,00 Euro bei einem Streitwert von 500 Euro. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro kostet die Lohnklage 322,00 Euro.
Wenn Sie eine Rechtsberatung wegen ausbleibender Lohn- oder Gehaltszahlungen wünschen oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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