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Fragen und Antworten zu Diskriminierung am Arbeitsplatz

Um alle Menschen vor Diskriminierung im Berufsleben zu schützen, wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlassen.

Demnach dürfen ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität keine Rolle in Stellenanzeigen, im Bewerbungsgespräch und der Stellenvergabe spielen.

Diskriminierendes Verhalten ist eine Handlung oder eine Haltung, die darauf abzielt, eine Person oder eine Gruppe von Menschen aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder anderen Faktoren zu benachteiligen. Diskriminierendes Verhalten kann auch in vielen anderen Bereichen des sozialen Lebens auftreten.

Was ist ein diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz?

Im beruflichen Alltag kann sich Diskriminierung auf unterschiedliche Weise bemerkbar machen. Das reicht von abwertenden Sprüchen, über Ausgrenzung, bis hin zu Benachteiligungen beim Gehalt oder bei Beförderungen. In der Folge belastet das diskriminierende Verhalten nicht nur die betroffenen Personen, sondern wirkt sich ebenso negativ auf das Betriebsklima aus und schadet langfristig sogar der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz ist jegliches Verhalten, das eine Person aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale diskriminiert. Es kann in direkter oder indirekter Form auftreten und kann sowohl von einzelnen Personen als auch von Gruppen ausgeübt werden.

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist nicht nur unfair gegenüber den Betroffenen, sondern kann auch zu einem unangenehmen Arbeitsumfeld für alle Beteiligten führen. Wenn Sie diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz bemerken, sollten Sie es unbedingt ansprechen und, falls nötig, an die Personalabteilung weiterleiten.

Was tun bei Benachteiligungen im Berufsleben?

Mitarbeiter oder Stellenbewerber die von Diskriminierung betroffen sind können sich auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wehren. Dieses Gesetz schützt alle Menschen vor Ungleichbehandlungen im Arbeitsleben, egal ob die Diskriminierung durch Kollegen oder Vorgesetzte erfolgt ist. Der Arbeitgeber ist in beiden Fällen verpflichtet, seine Mitarbeiter zu schützen, und sofern ihm das nicht gelingt, kann den Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung erwachsen.

Unabhängig davon, ob die Ungleichbehandlung unmittelbar oder nur mittelbar erfolgte, raten wir, unverzüglich zu handeln. Sollte kein klärendes Gespräch möglich sein oder nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Betroffene rechtliche Schritte einleiten. Die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe Hamburg unterstützen Arbeitnehmer beim juristischen Vorgehen gegen Diskriminierung im Arbeitsleben. 

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Sie ergreifen können, wenn Sie am Arbeitsplatz benachteiligt werden. Zunächst sollten Sie versuchen, das Problem mit Ihrem Vorgesetzten oder Personalchef zu besprechen. Wenn dies nicht möglich ist oder nicht zu einer Lösung führt, können Sie sich an eine Organisation wie die ArbeitnehmerHilfe Hamburg wenden oder direkt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Wie hoch ist der maximale Entschädigungsbetrag?

Der maximale Entschädigungsbetrag für Diskriminierung am Arbeitsplatz in Deutschland liegt bei drei Monatsgehältern. Dieser Betrag ist jedoch nur für Fälle von groben Verstößen vorgesehen. In allen anderen Fällen richtet sich die Höhe der Entschädigung nach dem Schweregrad der Diskriminierung. Die meisten Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz erhalten zwischen einem und drei Monatsgehältern als Entschädigung.

Was ist eine mittelbare Diskriminierung?

Von mittelbarer Diskriminierung spricht man, wenn eine Person aufgrund scheinbar neutraler Kriterien benachteiligt wird, wenngleich nicht offensichtlich nach den Merkmalen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Wird zum Beispiel für die Vergabe einer einfachen Stelle von den Bewerbern ein Deutschtest verlangt, obwohl die Deutschkenntnisse für die Tätigkeit nicht erforderlich sind, führt das zu einer mittelbaren Benachteiligung von Migranten. Die Mittelbare Diskriminierung ist ebenso verboten wie die unmittelbare, weil sie zur Benachteiligung von Personen führt.

Mittelbare Diskriminierung ist, wenn eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer anderen Gruppe benachteiligt wird. Dies geschieht häufig unbewusst und ist oft das Ergebnis von Vorurteilen oder Stereotypen. Mittelbare Diskriminierung kann sich auf viele Bereiche des Lebens beziehen, nicht zuletzt auf dem Arbeitsmarkt. Mittelbare Diskriminierung am Arbeitsplatz ist, wenn eine Person aufgrund eines Attributs, das sie nicht beeinflussen kann, benachteiligt wird. Zum Beispiel könnte jemand aufgrund seines Alters, Geschlechts oder ethnischen Herkunft diskriminiert werden. Mittelbare Diskriminierung ist illegal.



Was ist die indirekte Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Indirekte Diskriminierung ist eine andere Bezeichnung für mittelbare Diskriminierung und beschreibt die weniger offensichtliche Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Identität ihres Geschlechts und Alters.

Manche Verfahren, Vorschriften oder Maßnahmen erwecken nur den Anschein, neutral zu sein, sind aber bei gründlicher Betrachtung diskriminierend. Wird in einer Stellenanzeige für Männer und Frauen zum Beispiel hohe Flexibilität gefordert, benachteiligt dieses Kriterium Frauen überdurchschnittlich, da sie häufiger familiären Verpflichtungen nachkommen.

Indirekte Diskriminierung am Arbeitsplatz ist, wenn eine Regel oder Praxis, die für alle Mitarbeiter gleichermaßen gilt, in Wirklichkeit einen größeren Anteil an Mitarbeitern mit einem schützenden Merkmal diskriminiert. Dies kann durch Abschaffung des Schutzmerkmals, Benachteiligung bei der Beförderung oder im Zusammenhang mit der Entlassung sowie durch andere benachteiligende Handlungen geschehen. Die indirekte Diskriminierung am Arbeitsplatz ist verboten und kann zu Konsequenzen für den Arbeitgeber führen, wenn sie nachgewiesen wird.

Was ist keine Diskriminierung?

Von Diskriminierung spricht man im Arbeitsleben nur dann, wenn eine Person wegen eines Merkmals, welches sie nicht ändern kann und das für die Berufsausübung keine Rolle spielt, benachteiligt wird. Einen Bewerber abzulehnen, weil ihm die Qualifikation zur Ausübung der Tätigkeit fehlt, ist demnach keine Diskriminierung.

Nicht diskriminierendes Verhalten umfasst Handlungen und Einstellungen, die keine Benachteiligung oder negative Behandlung einer Person oder Gruppe aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit oder sexuelle Orientierung beinhalten. Handlungen, die als nicht diskriminierend gelten können, sind zum Beispiel jemanden zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, anhand der Qualifikationen einer Person eine Entscheidung zu treffen oder jemandem den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit zu zahlen.

Was ist Ausgrenzung am Arbeitsplatz?

Ausgrenzung ist ein soziales Phänomen, das dazu dient, andere aus einer Gruppe fernzuhalten oder von der Kommunikation auszuschließen. Im Arbeitsleben hat die Ausgrenzung von einzelnen Mitarbeitern erhebliche Folgen für deren Befinden und verursacht Schäden für den Betrieb. Ausgrenzung und Isolation von Mitarbeitern ist eine Erscheinungsform des Mobbings und muss vom Arbeitgeber konsequent unterbunden werden. Tut er das nicht, kommt er seiner Fürsorgepflicht nicht nach und kann dafür juristisch belangt werden.

Ausgrenzung ist, wenn man einem Arbeitnehmer, unabhängig von dessen Qualifikationen oder Leistungen, die Teilhabe an den Aktivitäten und Initiativen am Arbeitsplatz verweigert. Dies kann sich auf unterschiedliche Weise manifestieren, zum Beispiel durch Isolation oder Nichteinbeziehung in Meetings und andere Kommunikationskanäle. Ausgrenzung kann sowohl bewusst als auch unbewusst sein und hat oft negative Konsequenzen für den Betroffenen, beispielsweise in Form von Reduktion der Leistungsfähigkeit oder dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Was kann man gegen Altersdiskriminierung machen?

Um sich als Betroffener gegen Altersdiskriminierung zu schützen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zunächst einmal lohnt sich der Versuch, mit der für die Diskriminierung verantwortlichen Person zu sprechen. Wenn das nichts fruchtet, sollte als nächstes der Arbeitgeber informiert werden, mit der Aufforderung verknüpft, die Ursache abzustellen. In vielen größeren Unternehmen kann dieses Beschwerderecht über eigens dafür eingerichtete Anlaufstellen wahrgenommen werden.

Letztlich bleibt noch der Klageweg, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt auch das Verbot der Altersdiskriminierung und verpflichtet die Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer vor Benachteiligungen zu schützen.

Es gibt einige gesetzliche Regelungen, die Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz verbieten. Unternehmen dürfen beispielsweise nicht diskriminierende Stellenausschreibungen veröffentlichen und Bewerber aufgrund ihres Alters ablehnen. Personen, die am Arbeitsplatz diskriminiert werden, können sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Diese stellt sicher, dass Unternehmen den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Welche Konsequenzen hat eine Ungleichbehandlung?

Eine hat verschiedene Konsequenzen. Zunächst einmal kann es dazu führen, dass Mitarbeiter unzufrieden sind und ihre Arbeit nicht mehr so gut machen. Außerdem kann es zu Konflikten zwischen den Mitarbeitern kommen. Schließlich kann eine Ungleichbehandlung auch gegen die Gesetze verstoßen und zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Dank des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes haben die von einer Ungleichbehandlung betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz, die aber binnen zwei Monaten geltend gemacht werden müssen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.

Sollten Sie spezielle Fragen zu "Diskriminierung am Arbeitsplatz" oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg an. Den erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.


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