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Diskriminierung am Arbeitsplatz
In Deutschland ist jede Benachteiligung einer Person aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Behinderung oder des Geschlechts untersagt, was durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geregelt wird. Diskriminierung am Arbeitsplatz kann in vielerlei Formen auftauchen, zum Beispiel als direkte oder indirekte Diskriminierung, Benachteiligung oder Belästigung.
Eine Erhebung des Bundesamts für Statistik ergab, dass deutlich über fünf Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland Diskriminierung am Arbeitsplatz erleiden, es also mindestens jeden zwanzigsten Arbeitnehmer betrifft.
Perspektive der Betroffenen
Diskriminierung am Arbeitsplatz in Deutschland ist ein problematisches Thema, das viele Menschen betrifft. Menschen erfahren an ihren Arbeitsplätzen oft Diskriminierungen, die durch ihr Geschlecht, ihre ethnische Herkunft oder auch rassistische Gründe gerechtfertigt werden. Diese Erfahrungen können Unsicherheit, Einschränkungen, Bevormundung und Ausgrenzungen mit sich bringen und werden häufig von Scham, Traurigkeit und Angst begleitet.
So schilderte jemand: “Als ich mich vor einigen Jahren um eine Stelle beworben habe, wurde ich offensichtlich aufgrund meiner Hautfarbe abgelehnt. Natürlich ist es nicht erlaubt, Menschen wegen ihrer Hautfarbe zu diskriminieren, doch passiert dies leider immer wieder. In meinem Fall konnte ich glücklicherweise auf die Hilfe von Freunden und Bekannten zählen, die mir einen Anwalt für Arbeitsrecht empfohlen haben.”
An solchen Beispielen erkennt man gut, wie wichtig es ist, dass solche Fälle von Diskriminierung offen und aktiv angesprochen werden und Betroffene Unterstützung und Hilfe erhalten, um bei der Bewältigung der schwierigen Situation nicht alleine zu stehen.
Definition von Diskriminierung
In Deutschland ist das Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität, ebenso untersagt ist selbstverständlich auch die Anweisung sich diskriminierend zu verhalten, also wenn jemand dazu aufgefordert wird, eine diskriminierende Handlung zu begehen.
Diskriminierung am Arbeitsplatz kann verschiedene Formen annehmen. So gibt es die unverhohlen auftretende direkte Diskriminierung. Diese Bezeichnung wird angewandt, wenn jemand aufgrund einer der oben genannten Gründe benachteiligt wird, zum Beispiel weil die Person einer bestimmten ethnischen Gruppe angehört oder eine bestimmte Religion hat. Häufig kommt es auch zur sexuell konnotierten Belästigung. Davon ist die Rede, wenn jemand aufgrund einer der oben genannten Gründe sexuell belästigt oder anderweitig schikaniert wird.
Etwas anders verhät es sich mit der indirekten Diskriminierung, das heißt, wenn eine bestimmte Regelung oder Praxis am Arbeitsplatz zwar neutral erscheint, aber in der Praxis bestimmte Gruppen benachteiligt, beispielsweise weil sie bestimmte kulturelle oder sprachliche Anforderungen nicht erfüllen können.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
In Deutschland sind Diskriminierung am Arbeitsplatz und ihre rechtlichen Konsequenzen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierung zu vermeiden und gegebenenfalls Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen. Wenn ein Arbeitnehmer sich diskriminiert fühlt, kann er/sie zunächst eine Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen. Wenn dies nicht erfolgreich ist, kann er/sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.
Im Falle einer erfolgreichen Klage kann der Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Diskriminierung und dem entstandenen Schaden. Außerdem kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, diskriminierende Praktiken zu ändern oder zu beenden.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Beweislast im Falle einer Diskriminierungsklage beim Arbeitgeber liegt. Der Arbeitnehmer muss lediglich plausible Indizien vorbringen, die auf eine Diskriminierung hindeuten, während der Arbeitgeber beweisen muss, dass die Entscheidung nicht diskriminierend war.
Was betroffene Arbeitnehmer beachten müssen
Es ist wichtig, dass Betroffene bei Diskriminierung am Arbeitsplatz die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland kennen. Arbeitnehmer sollten daher wissen, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen und welche Maßnahmen sie ergreifen können, um sich vor Diskriminierung zu schützen.
Zunächst einmal sollten alle wissen, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz unzulässig ist. Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches es ermöglicht, gegen Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung zu klagen. Wenn jemand diskriminiert wird, hat er die Möglichkeit, sich an die zuständige Antidiskriminierungsstelle zu wenden.
Bewerber sollten außerdem darauf achten, dass sie bei der Einstellung in ein Unternehmen nicht diskriminiert werden. Es ist illegal, potenzielle Mitarbeiter aufgrund von Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung abzulehnen. Wenn jemanden bei der Einstellung Diskriminierung widerfährt, kann er sich wegen des Vorfalls direkt an den potenziellen Arbeitgeber wenden. Wenn das zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, kann sich der Betroffene an die zuständige Behörde wenden, um die Angelegenheit klären zu lassen.
Ursachen und Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz
Häufigster Grund für Diskriminierung am Arbeitsplatz ist das Alter, gefolgt von Rassismus, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht und ethnischer Herkunft. Des Weiteren kann Diskriminierung auch aufgrund von psychischen Problemen, Behinderungen oder sexueller Identität vorkommen. Zudem können Missverständnisse, Unwissenheit, Vorurteile und Unsicherheiten in Bezug auf andere Menschen dazu führen, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz stattfindet. Es gibt eine Vielzahl von Ursachen für Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Menschen können aufgrund von Vorurteilen gegenüber Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, körperlicher oder geistiger Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale diskriminiert werden. Oft führt auch eine unbewusste Voreingenommenheit von Arbeitgeber und Kollegen zu diskriminierendem Handeln, ohne dass sich diese dessen bewusst sind. Beispielsweise können sie aufgrund von Stereotypen bestimmte Entscheidungen treffen, ohne dies tatsächlich beabsichtigt zu haben.
Einige Mitarbeiter und Arbeitgeber können aufgrund mangelnder Sensibilität gegenüber anderen Kulturen, Lebensweisen oder Hintergründen diskriminierend handeln. Das führt dann nicht selten zur sogenannten strukturelle Diskriminierung, wie zum Beispiel die fehlende Chancengleichheit in der Ausbildung oder der Karriere im Unternehmen. Diskriminierung kann auch auf Machtungleichgewichten basieren, bei denen bestimmte Gruppen von Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Rasse oder Alter weniger Einfluss auf Entscheidungen im Unternehmen haben als andere.
Folgen der Diskriminierung am Arbeitsplatz
Diskriminierung am Arbeitsplatz kann eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf betroffene Mitarbeiter, das Arbeitsumfeld und das Unternehmen insgesamt haben. Eine der Folgen ist die Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit. Denn in der Tat kann Diskriminierung zu Angst, Depressionen, Stress und anderen psychischen Gesundheitsproblemen führen, die sich negativ auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter auswirken.
Deswiteren kann Diskriminierung dazu führen, dass Mitarbeiter aufgrund von persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, Rasse oder Alter weniger Möglichkeiten für Beförderungen, Gehaltserhöhungen oder Weiterbildungen erhalten. In der Folge führt das häufig zu einer massiven Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, da betroffene Mitarbeiter sich nicht wertgeschätzt oder unterstützt fühlen und somit weniger motiviert sind.
Ein weiteres Problem von Diskriminierung ist die fortlaufende Verschlechterung des Arbeitsklimas. Dies führt dazu, dass das Arbeitsklima negativ beeinflusst wird, da betroffene Mitarbeiter sich unwohl fühlen und es zu Spannungen zwischen Mitarbeitern oder ganzen Abteilungen kommt. Letztendlich schadet Diskriminierung dem Ruf in der Öffentlichkeit und damit der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Das bleibt selbstverständlich nicht ohne Folgen, denn wird ein Unternehmen für Diskriminierung am Arbeitsplatz bekannt, verringert das die Fähigkeiten des Unternehmens, qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen und zu halten.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu vermeiden, da dies nicht nur ungerecht ist, sondern auch das Arbeitsklima beeinträchtigt und die Leistung und Produktivität beeinträchtigen kann. Arbeitgeber müssen aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorgehen, um negative Auswirkungen zu vermeiden und eine positive und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen.
Nur so kann dafür gesorgt werden, dass eine Atmosphäre entsteht, in der sich alle Mitarbeiter unterstützt und wertgeschätzt fühlen. Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen sollten, um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu bekämpfen und eine gerechtere und inklusivere Arbeitsumgebung zu schaffen.
Schulungen und Sensibilisierung
Arbeitgeber können Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte durchführen, um das Bewusstsein für Diskriminierung und deren Auswirkungen zu erhöhen und um sicherzustellen, dass jeder im Unternehmen die Rechte aller Mitarbeiter respektiert.
Klare Richtlinien und Verfahren
Arbeitgeber sollten klare Richtlinien und Verfahren für die Rekrutierung, Einstellung, Beförderung und Entlassung von Mitarbeitern haben, um Diskriminierung zu vermeiden und Chancengleichheit für alle Mitarbeiter zu gewährleisten.
Schaffung einer inklusiven Kultur
Arbeitgeber können eine Unternehmenskultur fördern, die die Vielfalt und Inklusion der Mitarbeiter schätzt und respektiert, und die Schaffung von Netzwerken oder Gruppen für Mitarbeiter unterstützt, die zu Diskriminierung führende Merkmale gemeinsam haben, damit diese ihre Interessen und Anliegen selbst aktiv vertreten können.
Feedback- und Beschwerdesysteme
Arbeitgeber können Feedback- und Beschwerdesysteme für Mitarbeiter einrichten, damit sie sicher und vertraulich Bedenken oder Beschwerden in Bezug auf Diskriminierung äußern können, und sicherstellen, dass diese angemessen und schnell behandelt werden.
Verantwortlichkeit und Überwachung
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter für Diskriminierung verantwortlich gemacht werden und dass es Überwachungsmechanismen gibt, um sicherzustellen, dass Diskriminierung im Unternehmen nicht toleriert wird und dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu vermeiden und zu bekämpfen.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.
Sollten Sie spezielle Fragen zu "Diskriminierung am Arbeitsplatz" oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg an. Den erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.
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