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Der Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind die Vertragsparteien im Arbeitsrecht. 

Für ihr Arbeitsverhältnis schließen sie einen Arbeitsvertrag ab, in dem die Arbeitsbedingungen klar geregelt werden. Dabei geht es nicht nur um die Vergütung, sondern weit mehr als nur das Gehalt. Vielmehr werden im Arbeitsvertrag alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aufgeführt und es wird auch beschrieben, wie der Vertrag endet. Wegen all dieser wichtigen Informationen ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag unverzichtbar.


Vertragsparteien

Der Arbeitsvertrag kommt zwischen einem Arbeitgeber, also einem Unternehmen oder einer Person, die den Arbeitsplatz bietet, und einem Arbeitnehmer, einer Person, die die Arbeitsleistung erbringt. Ein Arbeitsvertrag kann zwar mündlich oder konkludent zustande kommen, aber erst die schriftliche Form mit Unterschriften gibt Rechtssicherheit und Beweiskraft. Deswegen gilt in der arbeitsrechtlichen Praxis, dass ein Vertrag erst dann gültig und nachweisbar ist, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde. Ohnehin verlangt das Nachweisgesetz, wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrags innerhalb eines Monats schriftlich zu fixieren. Die Unterschrift des Arbeitgebers kann durch eine von ihm dafür beauftragte Person geleistet werden.

Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen erfassen die konkreten Regelungen, unter denen die Arbeit erbracht werden soll, dazu gehören unter anderem die Weiterbildungsangebote, die Bereitstellung von Arbeitskleidung, der Arbeits- und Gesundheitsschutz und der Umgang mit Nebentätigkeiten. Die wichtigsten Punkte betreffen jedoch:

  • Arbeitszeit: Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage und -stunden, Pausenzeiten, Schichtarbeit sind ein Muss in jedem Arbeitsvertrag.
  • Arbeitsort: Der Hauptarbeitsplatz muss genannt werden oder die Bedingungen für das mobile Arbeiten.
  • Probezeit: Für die Zeitspanne zur Erprobung muss die Dauer der Probezeit und die Kündigungsfrist während dieser festgelegt werden.
  • Urlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr steht allen Arbeitnehmern ohnehin zu, wenn der Arbeitgeber zusätzlichen Urlaub gewährt, sollte das im Arbeitsvertrag fixiert werden.
  • Überstunden: Vereinbarungen zur Mehrarbeit und deren Vergütung müssen im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Fehlen diese Angaben, braucht der Arbeitnehmer auch keine Überstunden zu leisten.


Vergütung

Die vom Arbeitgeber zu zahlende Vergütung des Arbeitnehmers setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Immer dabei ist das Grundgehalt, eine feste monatliche Bezahlung. Je nach Vergütungsmodell kommen noch Prämien, Sonderzahlungen oder andere Zuschläge, zum Beispiel für Nacht- oder Feiertagsarbeit, sowie Sachleistungen wie Firmenwagen oder Essensgutscheine hinzu. In einem schriftlichen Arbeitsvertrag sollte unbedingt die Fälligkeit der Zahlung genannt werden. Der Zeitpunkt der Lohn- oder Gehaltszahlung liegt meist am Monatsende oder am 15. des Monats. Wenn es einen Tarifvertrag gibt, sollte dieser daraufhin untersucht werden, ob eine mögliche Bindung der im Arbeitsvertrag angegebenen Vergütung an tarifliche Regelungen gegeben ist.

Kündigung

Für jede ordentliche Kündigung gilt eine bestimmte Kündigungsfrist. Falls sie nicht vertraglich festgelegt wurde, gilt die gesetzliche Frist. Soll der Arbeitsvertrag nicht fristgerecht beendet werden, ist eine außerordentliche Kündigung notwendig. Solch eine fristlose Kündigung kommt aber nur bei einem schweren Grund in Frage. Im Falle einer Kündigung sind viele Arbeitnehmer vom Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt.  Der Schutz vor sozial ungerechtfertigter Entlassung greift jedoch nur nach Ablauf von sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und nur dann, wenn in dem Betrieb mehr als zehn Vollzeitstellen existieren. Eine Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag, also die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rechte und Pflichten

Die wechselseitigen Rechte und Pflichten sind ein wichtiger Teil jedes Arbeitsvertrags. Zu nennen ist da unter anderem das Weisungsrecht des Arbeitgebers, laut diesem er Aufgaben festlegen darf. Gleichzeitig hat er eine weitreichende Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber muss nicht nur den Schutz der Gesundheit gewährleisten, sondern ihm obliegt es auch, seine Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen und Ungleichbehandlungen zu unterlassen, denn für alle Arbeitsverhältnisse gilt das Diskriminierungsverbot. Eine typische Pflicht von Arbeitnehmern ist die Treuepflicht, die von ihm verlangt, jederzeit die Interessen des Unternehmens zu wahren. Die Geheimhaltungspflicht fordert von ihm, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber Dritten zu wahren.


Kurze Frage - Schnelle Antwort

In welchem Gesetz ist der Arbeitsvertrag geregelt? - Der Arbeitsvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Paragraf 611a geregelt.

Ist ein Arbeitsvertrag rechtlich wirksam? Ja, und zwar unabhängig davon, ob er mündlich oder schriftlich geschlossen wurde oder konkludent zustande kam.

Was sind die rechtlichen Grundlagen eines Arbeitsvertrags?  

- Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um eine Spezialfall des Paragrafen 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Ist ein Arbeitsvertrag rechtlich bindend? - Jeder Arbeitsvertrag ist rechtlich bindend, aber nur ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist rechtssicher.

 

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