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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld, früher auch Arbeitslosengeld 1 genannt, erhalten Betroffene nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit für einen befristeten Zeitraum. Davon unterscheidet sich das Bürgergeld, das früher Arbeitslosengeld 2 oder umgangssprachlich Hartz IV genannt wurde. Bürgergeld wird unbefristet als Grundsicherung an Arbeitssuchende und Arbeitende (“Aufstocker”) gezahlt, damit diese ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Im Folgenden sollen die häufigsten Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld beantwortet werden.
Was genau ist Arbeitslosengeld und wodurch unterscheidet es sich vom Bürgergeld?
Arbeitslosengeld ist eine Leistung, die von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, um Menschen in einer finanziell schwierigen Situation zu unterstützen, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden, zum Beispiel dass in der Regel innerhalb der letzten 30 Monate für mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet sein worden muss.
Bürgergeld ist eine Leistung, die von den Jobcentern gezahlt wird und die für Menschen bestimmt ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, etwa weil sie nicht lange genug gearbeitet haben oder ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits aufgebraucht ist. Das Bürgergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts und wird an Personen gezahlt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Ob ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, richtet sich daher im Gegensatz zum Arbeitslosengeld auch danach, ob die Person über Vermögenswerte verfügt.
Arbeitslosengeld und Bürgergeld unterscheiden sich zudem durch die Höhe der Leistungen. Arbeitslosengeld ist in der Regel höher als das Bürgergeld und richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoentgelt, dass die oder der Arbeitslose in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit erhalten hat. Bürgergeld hingegen ist eine Leistung, die sich an einem für alle geltenden Regelsatz orientiert, der sich jährlich ändern kann. Arbeitslosengeld wird außerdem nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, während Bürgergeld auch langfristig bezogen werden kann.
Wer hat Anspruch und was sind die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld wird an Personen gezahlt, die arbeitslos sind und nach einer neuen Beschäftigung suchen. Erfolgreich Arbeitslosengeld beantragen kann, wer
- die Anwartschaftszeit erfüllt hat, das heißt in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert war,
- arbeitslos ist und sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat,
- bereit ist, sich aktiv um eine neue Beschäftigung zu bemühen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von zahlreichen Faktoren ab. Als Grundsatz gilt: Je höher das vor der Arbeitslosigkeit erzielte Gehalt ist, desto höher ist das Arbeitslosengeld. Man erhält normalerweise 60 Prozent des vorherigen Nettoentgelts. Arbeitslose, die für ein Kind Kindergeld beziehen, erhalten 67 Prozent.
Wie genau wird die Höhe von Arbeitslosengeld berechnet?
Arbeitslosengeld berechnet sich aus dem pauschalierten Nettoentgelt, das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das die oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Der Bemessungsrahmen für das Arbeitslosengeld beträgt normalerweise ein Jahr und in besonderen Fällen zwei Jahre. Die im Bemessungszeitraum erzielten Bruttoarbeitsentgelte werden bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Von dem festgestellten Bemessungsentgelt werden pauschal 20 Prozent für Sozialversicherung sowie die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen, um das pauschalierte Leistungsentgelt in Euro pro Tag zu errechnen. Das Leistungsentgelt wird mit dem Leistungssatz multipliziert, also 60 Prozent oder 67 Prozent.
Das so kalkulierte tägliche Arbeitslosengeld wird mit 30 multipliziert, um das Arbeitslosengeld pro vollem Kalendermonat zu berechnen, welches schließlich zur monatlichen Auszahlung kommt. Im Internet finden sich zahlreiche Tools, unter anderem von der Bundesagentur für Arbeit, mit denen man individuell die Höhe des Arbeitslosengelds berechnen kann.
Wie lange ist die Bezugsdauer und ggf. Verlängerung von Arbeitslosengeld?
Wie lange man Arbeitslosengeld erhalten kann, hängt davon ab, welches Lebensalter man hat und wie lange man in den vorangegangenen Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war.
Für alle unter 50 Jahre beträgt die Höchstdauer für den Bezug von Arbeitslosengeld zwölf Monate. Ab dem fünfzigsten Lebensjahr kann sich die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monaten verlängern.
Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht insbesondere dann, wenn eine Sperrzeit verhängt wurde. Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann zum Beispiel bei Arbeitsaufgabe verhängt werden. Auch wenn der Arbeitslose andere Sozialleistungen bezieht, eine Urlaubsabgeltung erhält oder eine Entlassungsentschädigung (Abfindung) ausgezahlt bekommt, nachdem er der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ohne die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zugestimmt hat, kann es zu einem Ruhen des Anspruchs kommen. Im Gegensatz zu einer Sperrzeit wird in diesen Fällen jedoch nicht die Anspruchsdauer des Arbeitslosengelds verkürzt, sondern lediglich der Bezugszeitraum nach hinten verschoben. Faktisch führt es jedoch ebenfalls dazu, dass zunächst kein Arbeitslosengeld bezogen werden kann.
Wie viel Steuern müssen auf das Arbeitslosengeld gezahlt werden?
Auf das Arbeitslosengeld müssen keine Steuern gezahlt werden, weil es laut dem Einkommenssteuergesetz zu den steuerfreien Einnahmen gehört. Trotzdem muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, da es wegen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden muss. Es wird jedoch nicht als Einkommen bei der Berechnung von Steuern berücksichtigt.
Muss man vom Arbeitslosengeld Beiträge zur Sozialversicherung zahlen? Kann man bei Arbeitslosengeld Nebenverdienst haben?
Alle Bezieher von Arbeitslosengeld sind hinsichtlich der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Beiträge werden jedoch automatisch von der Agentur für Arbeit gezahlt. Es ist also grundsätzlich nicht erforderlich, sich selber zu versichern.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, etwa bei Aufnahme einer Nebentätigkeit oder einer selbständigen Tätigkeit. Die Ausübung solcher Tätigkeiten ist zulässig, wenn diese einen gewissen Umfang nicht übersteigen. Für Nebeneinkünfte besteht jedoch grundsätzlich eine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Es kann zudem zu einer Kürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kommen.
Kommt für das Arbeitslosengeld eine Aufstockung in Frage?
Wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kommt unter anderem eine Aufstockung mit dem Bürgergeld in Frage. Für Bürgergeld ist allerdings nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Jobcenter zuständig. Das Bürgergeld kann bei Bewilligung zusätzlich zum Arbeitslosengeld gezahlt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Alter, Familiensituation, Einkünften und Vermögen des Antragstellenden.
Beratung durch den ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.
Brauchen Sie Hilfe bei der Beantragung von Arbeitslosengeld oder fragen sich, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen? Möchten Sie wissen, ob Ihnen bei einer Beendigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht? Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen zum Thema Arbeitslosengeld und zum Arbeitsrecht.
Sie können die ArbeitnehmerHilfe Hamburg von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390 erreichen.
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