Corona Hotline ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Hamburg ++ Anwalt Arbeitsrecht Hamburg ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Hamburg ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld, im Volksmund auch als Arbeitslosengeld 1 bezeichnet, wird Personen gewährt, die arbeitslos werden, für einen begrenzten Zeitraum. Eine Unterscheidung dazu besteht beim Arbeitslosengeld 2, das besser bekannt ist als Hartz IV und seit 2023 als Bürgergeld bezeichnet wird. Letzteres wird unbefristet als Grundversorgung an Arbeitssuchende und Personen, die trotz Arbeit aufstocken müssen, gezahlt, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es gibt Situationen, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht und somit nicht ausgezahlt wird. Unter bestimmten Umständen kann auch die Dauer des Anspruchs verringert werden.


Die grundlegenden Informationen zum Arbeitslosengeld

Was ist Arbeitslosengeld 1 und wie unterscheidet es sich von Arbeitslosengeld 2?

Arbeitslosengeld 1 (ALG1) ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt wird, um Menschen in finanziellen Schwierigkeiten während ihrer Suche nach einer neuen Beschäftigung zu unterstützen. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel der Wohnsitz in Deutschland und eine vorherige Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre.

Arbeitslosengeld 2 (ALG 2), früher bekannt als Hartz IV und seit 2023 als Bürgergeld bezeichnet, ist eine Leistung, die von den Jobcentern gezahlt wird und für Personen bestimmt ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben. Dies kann der Fall sein, wenn sie keine vorherige Beschäftigung hatten oder ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bereits aufgebraucht ist. Das Bürgergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts und wird an Menschen gezahlt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die Voraussetzungen, um die Leistungen zu erhalten, sowie in Bezug auf die Höhe der Zahlungen. Arbeitslosengeld 1 ist in der Regel höher als das Bürgergeld und orientiert sich am durchschnittlichen Nettoentgelt, das in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit verdient wurde. Das Bürgergeld hingegen ist eine feste Leistung, die sich an einem jährlich angepassten Regelsatz orientiert.

Der Hauptunterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld liegt darin, dass Arbeitslosengeld 1 an Personen ausgezahlt wird, die zuvor gearbeitet haben und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während Bürgergeld an Personen gezahlt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben. Arbeitslosengeld 1 ist auch für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen und höher als das Bürgergeld, während das Bürgergeld langfristig gezahlt wird.

Welche Personen erhalten Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld wird üblicherweise an Personen gezahlt, die arbeitslos sind und auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung sind. Um in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Erfüllung der Anwartschaftszeit: Das bedeutet normalerweise, dass die betreffende Person in den letzten zwei Jahren gearbeitet hat und mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

  • Arbeitslosigkeit und persönliche Meldung: Die Person muss arbeitslos sein und sich persönlich bei der Arbeitsagentur oder der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet haben.

  • Bereitschaft zur aktiven Suche nach einer neuen Beschäftigung: Die Person muss bereit sein, aktiv nach einer neuen Beschäftigung zu suchen und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes lässt sich berechnen, indem man 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgelts nimmt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es verschiedene Regelungen und Ausnahmen gibt, die den Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes festlegen. Zudem kann es zu Kürzungen des Arbeitslosengeldes aufgrund von Hinzuverdiensten oder anderen Einkünften kommen. Wenn Sie unsicher sind, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld ist, empfehle ich Ihnen, sich an die Bundesagentur für Arbeit oder eine andere zuständige Behörde zu wenden.

Wie viel Prozent des Bruttogehalts beträgt das Arbeitslosengeld?

Um die Höhe des Arbeitslosengeldes zu bestimmen, müssen Sie zunächst Ihr durchschnittliches Nettoentgelt berechnen. Dazu addieren Sie alle Bruttoentgelte, die Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit erhalten haben, und teilen das Ergebnis durch 12. Dies ergibt Ihr durchschnittliches Bruttoentgelt pro Monat. Von diesem Betrag müssen Sie Steuern und Sozialabgaben abziehen, um das durchschnittliche Nettoentgelt zu erhalten.

Wie lange erhält man Arbeitslosengeld?

Die Dauer, für die eine Person Arbeitslosengeld beziehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Alter und dem vorherigen Einkommen. Im Allgemeinen haben Arbeitssuchende, die vor ihrer Arbeitslosigkeit gearbeitet haben und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld je nach individueller Situation variieren kann und es auch Höchstgrenzen für die Höhe des Arbeitslosengeldes gibt.



Unter welchen Umständen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn eine Person eine Beschäftigung aufnimmt oder anderweitige Einkünfte erzielt, die ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ebenso ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn eine Person nicht willens oder in der Lage ist, einer Beschäftigung nachzugehen, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen begrenzten Zeitraum besteht und die Höhe des Arbeitslosengeldes von verschiedenen Faktoren abhängt, wie dem vorherigen Einkommen der Person und der Dauer der Arbeitslosigkeit. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist oder eine Person keinen Anspruch darauf hat, besteht möglicherweise die Möglichkeit, Bürgergeld zu erhalten, das auch als "Hartz IV" bezeichnet wird. Bürgergeld ist eine Form der Sozialhilfe und wird als Einkommensersatz gezahlt, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld

Werden Steuern auf das Arbeitslosengeld erhoben?

Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei gemäß dem Einkommenssteuergesetz und unterliegt daher keiner Besteuerung. Dennoch muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, da es aufgrund des Progressionsvorbehalts bei der Steuerberechnung berücksichtigt wird.

Sind Empfänger von Arbeitslosengeld zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet?

Grundsätzlich sind Empfänger von Arbeitslosengeld in Bezug auf die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Allerdings übernimmt die Agentur für Arbeit die Beitragszahlungen automatisch, und die Empfänger müssen sie nicht selbst leisten.

Besteht die Möglichkeit einer Aufstockung des Arbeitslosengeldes?

Wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann unter bestimmten Umständen eine Aufstockung mit Bürgergeld, früher bekannt als Hartz IV, in Betracht gezogen werden. Um die Antragsunterlagen für die Aufstockung zu erhalten, muss der Empfänger von Arbeitslosengeld das Jobcenter aufsuchen und seinen Personalausweis oder ein alternatives Ausweisdokument vorlegen. Das Bürgergeld wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld gezahlt und richtet sich nach dem Alter, der Familiensituation und den Einkünften des Antragstellers.

Die ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V. bietet telefonische Soforthilfe:

Für spezifische Fragen zu befristeten Arbeitsverträgen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen steht Ihnen die ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V. zur Verfügung. Sie können einen Fachanwalt für Arbeitsrecht von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390 erreichen.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht:

Aufhebungsvertrag – Anwaltliche Beratung

Wiederholt kommt es in Deutschland dazu, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Aufhebungsverträge zum Unterschreiben vorlegen. Dabei werden die Mitarbeiter nicht selten unter Druck gesetzt...

Außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht

Bei einer außerordentlichen Kündigung ist es dem Kündigenden - egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - unzumutbar, das Arbeitsverhältnis für die Zukunft weiterzuführen. Das Vertrauen wurde, durch die Verletzung einer...

Überstunden im Arbeitsrecht

Aus Daten des Hamburger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht hervor, dass Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2020 rund 1,67 Milliarden Überstunden geleistet haben...


Haben Sie unbeantwortete Fragen zum Arbeitslosengeld? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

040-600553390

Termin Arbeitsrechtsberatung:
040-63129475

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Oberstraße 115
20149 Hamburg

Corona Krise ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Hamburg ++ ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Hamburg ++ Anwalt Arbeitsrecht Hamburg ++ Kündigung