Corona Hotline ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Hamburg ++ Anwalt Arbeitsrecht Hamburg ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Hamburg ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Die Quarantäne ist die Bezeichnung einer vom Gesundheitsamt angeordneten, zeitlich befristeten Maßnahme, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und bezweckt damit den Infektionsschutz der Menschen, indem die Ausbreitung der Erreger eingedämmt wird. Die Quarantäne findet bei denjenigen Anwendung, die Kontakt mit einer positiv auf den Coronavirus getesteten Person hatten. Die Menschen, bei denen eine Infektion mit Corona feststeht, also bei denen diese durch einen PCR-Test oder anhand eines Corona-Antigen-Schnelltests belegt ist, müssen in häusliche Isolierung beziehungsweise bei Notfällen in einer medizinischen Einrichtung abgetrennt werden.

Die Corona-Pandemie

Der Corona-Virus wird auch als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und breitet sich in Wellen weltweit aus, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu bestimmen, für welche Dauer wir uns mit dem Corona-Virus sowie seinen Konsequenzen für das Berufsleben auseinandersetzen müssen. Auf dem Gipfel der Corona-Ausbreitung meldeten zahlreiche Betriebe Kurzarbeit an und andere haben kurzerhand Kündigungen ausgesprochen. Die Frage, ob und inwiefern das gesetzeskonform war, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, weil die Corona-Pandemie zwar einen Ausnahmezustand, jedoch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Sofern sich ein Unternehmen von einem Beschäftigten trennen möchte, müssen eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Bedingungen erfüllt sein, damit die ordentliche Kündigung auch wirksam ist. Zunächst muss dafür eine ordnungsgemäße Erklärung der Kündigung erfolgen, das heißt, die Schriftform ist dafür zwingend erforderlich und das Kündigungsschreiben muss dem Arbeitnehmer tatsächlich zugehen. Desweiteren ist die Kündigungsfrist einzuhalten, es darf kein Nichtigkeitsgrund laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf nicht durch ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, den Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Desweiteren muss ein betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Grund für die Kündigung vorliegen, um diese sozial zu rechtfertigen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im vorigen Abschnitt ist dargelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Mitarbeiter ordentlich zu kündigen. Nun stellt sich die Frage, ob und welchen Kündigungsgrund eine Quarantäne nach sich ziehen könnte. Eine betriebsbedingte Kündigung fällt natürlich selbstredend aus, denn der Wegfall eines Arbeitsplatzes in Zusammenhang mit einer Quarantäne ist nicht vorstellbar. Ebenso ist eine personenbedingte Kündigung ausgeschlossen, weil zwar eine Person von der Quarantäne betroffen ist, aber nur zeitlich befristet, was die Wirksamkeit einer solchen Entlassung praktisch ausschließt. Somit bleibt nur die verhaltensbedingte Kündigung übrig, aber nicht, weil jemand in Quarantäne ist. Vielmehr könnte eine Missachtung der behördlichen Anordnung, also die Nichteinhaltung der Quarantäne, zu einer Abmahnung und in der Folge auch zu einer Kündigung des Arbeitnehmers führen. Um es so klar wie möglich zu sagen, ein Arbeitnehmer, der in Quarantäne geht, kann deswegen in keinem Fall gekündigt werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.

Sollten Sie spezielle Fragen zu "Kündigungen wegen Quarantäne in der Probezeit" oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg an. Den erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Kündigung während der Probezeit wegen Quarantäne

Die häusliche Quarantäne ist eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme während der Covid-19-Pandemie und bezweckt den Infektionsschutz...

Das Arbeitsrecht in der Corona-Krise

Der Corona-Virus wird auch als SARS-CoV-2 oder COVID-19 bezeichnet und überrollt die Welt in Wellen, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen...

Sonderkündigungsrecht wegen Corona

Der Corona-Virus wird auch COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannt und verbreitet sich in Wellen weltweit, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen...


Haben Sie weitere Fragen? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

040-600553390

Termin Arbeitsrechtsberatung:
040-63129475

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Oberstraße 115
20149 Hamburg

Corona Krise ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Hamburg ++ ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Hamburg ++ Anwalt Arbeitsrecht Hamburg ++ Kündigung