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Das Arbeitsrecht in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie

Der Corona-Virus wird auch als SARS-CoV-2 oder COVID-19 bezeichnet und überrollt die Welt in Wellen, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist zur Stunde kaum absehbar, für welche Dauer wir uns mit dem Corona-Virus sowie seinen Konsequenzen für das Arbeitsleben auseinandersetzen müssen. Auf dem Gipfel der Corona-Krise meldeten viele Firmen Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen ausgesprochen haben. Die Frage, inwieweit das gesetzeskonform war, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, weil die Corona-Pandemie zwar einen Ausnahmezustand, aber keine Veränderungen des Arbeitsrechts ausgelöst hat.

Die Corona-Krise im Arbeitsrecht

Durch die Coronapandemie wurde deutlich, wie schwierig diese Herausforderungen für die Arbeitsvertragsparteien sind, in erster Linie da im Zusammenhang mit der Pandemie ständig neue arbeitsrechtliche Fragen beantwortet werden mussten. Dies hat vor allem auf Seiten der Beschäftigten zu Verunsicherungen geführt, welche wiederum das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen ernsthaft untergruben. Es lag auch daran, dass im Grunde zuvörderst die Angestellten gezwungen waren, sich den dauernd ändernden Vorschriften der Corona-Pandemie anzupassen, was ihnen viele Umstellungen im Rahmen betrieblicher Abläufe abverlangte und zu Streitigkeiten mit der Arbeitgeberseite führte.

Corona - Probleme und Widersprüche an einem Beispiel

Seit dem Beginn der Corona-Krise tauchten zahllose zuvor kaum beachtete Themen schlagartig in den arbeitsrechtlichen Fokus von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf. Sofort musste auf schnell wechselnde Beurteilungen der Gefährdungslage reagiert werden, beispielsweise mussten für zahllose in der Öffentlichkeit tätige Mitarbeiter Schutzausrüstungen wie Schutzanzüge, Handschuhe und Mund-Nasen-Schutz angeschafft werden. Solche Sachen waren am Anfang der Corona-Pandemie sehr teuer und dazu noch ziemlich rar, dazu kam, einige Angestellte verweigerten es, mit Schutzausrüstung zu arbeiten, andere weigerten sich, ohne diese zu arbeiten. Es war eine komplizierte Mission, diese der rasanten Entwicklung geschuldeten Widersprüche zu erledigen, weil das, was ein paar Tagen zuvor noch richtig war, auf einmal nicht mehr galt. Die damit einhergehende Verunsicherung führte nahezu unvermeidlich zu einer Schwächung der Vertrauensbasis zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern.



Arbeitsrechtliche Auswirkung der Coronapandemie  

Aber auch mehrere andere Themen des Arbeitsrechts wurden von der Corona-Pandemie spürbar beeinflusst. Sobald wegen der Corona-Krise ein Personalnotstand auftrat, mussten etliche bereits genehmigte Urlaubsanträge widerrufen werden und für manche Berufsgruppen ordnete man leider auch Urlaubssperren an. In gering ausgelasteten Unternehmen musste dagegen Freizeitausgleich zum Abbau von Überstunden angeordnet werden, bei den zuvor genehmigten Dienstplänen war das wiederum nicht möglich, weil dadurch schon ein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung bestand. Jedesmal wenn für einen Beschäftigten eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet wurde, musste der Firma für die anschließenden sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe des Nettolohns entrichten. Zwar wurde die Einführung der sogenannten Kurzarbeit vom Gesetzgeber sicher beträchtlich vereinfacht, jedoch musste von jedem einzelnen Angestellten die Zustimmung für diese eingeholt werden.

Weitere mit der Coronapandemie einhergehende Probleme

In vielen Betrieben wurden Notfallpläne angelegt, welche unter anderem eine Umstellung vom Dreischicht- auf ein Zweischichtsystem verfügten, was die tägliche Arbeitszeit-Dauer von acht auf zwölf Stunden pro Schicht erhöhte. Die Arbeitsabläufe in einer großen Anzahl von Unternehmen mussten völlig neu angelegt werden, mit dem Vorsatz, die Dauer der Kontakte zwischen den Arbeitnehmern sowie den Kunden so weit wie möglich zu verringern. Die Umgestaltung des Schichtsystems und die Neugestaltung von Arbeitsabläufen waren prinzipiell nur mit Einbeziehung sowie Zustimmung des jeweiligen Betriebsrats möglich. Dem Thema Homeoffice wohnt ein erhebliches Potential für Konflikte mit dem Arbeitgeber inne, da dieser die Rahmenbedingungen gewährleisten muss. Dazu gehört die Einhaltung von Bestimmungen des Arbeitsschutzes sowie des Datenschutzes genauso, wie die Übernahme der Kosten für Telekommunikation und Strom.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.

Sollten Sie spezielle Fragen zu "Corona-Krise im Arbeitsrecht" oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg an. Den erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.


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