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Übersicht Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind beiderseits freiwillig dazu bereit, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Rund um das Thema Aufhebungsvertrag gibt es zahlreiche Fragen, die sich Arbeitnehmer immer wieder stellen.

Die wichtigsten Fragen rund um einen Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Wann ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sinnvoll?

Wenn die Parteien die ordentliche Kündigungsfrist umgehen möchten, wenn also eine frühzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gewünscht ist, bietet sich ein Aufhebungsvertrag an. Weiter können in einem Aufhebungsvertrag alle Punkte/Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abschließend geregelt werden. Hier können die sowieso bestehenden Ansprüche wie Vergütungszahlung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Resturlaub oder Zeugnis geregelt werden. Aber auch zusätzliche verhandelbaren Ansprüche wie eine Abfindungszahlung, variable Boni etc. können hier festgehalten werden.


Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Kündigung und Aufhebungsvertrag haben jeweils eigene Vor- und Nachteile. Ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag mehr Sinn macht hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel das Arbeitsverhältnis wegen einer neuen Arbeitsstelle vorzeitig beenden möchten und die vorgesehene lange Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsverhältnis umgehen möchten. Da in diesem Fall kein Arbeitslosengeld benötigt wird, besteht keine Gefahr, dass wegen des Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit für Arbeitslosengeld festgesetzt wird.

Warum Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

Arbeitgeber sind oft an dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags interessiert, da dann keine (unwirksame) Kündigung ausgesprochen werden muss. Bei dem Ausspruch einer Kündigung müsste diese erst einmal dem Kündigungsschutzgesetz standhalten. Durch Abschluss eines Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz umgehen und sich einen aufwändigen Kündigungsschutzprozess ersparen. Das erklärt dann auch seine Bereitschaft, den Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungszahlung für den Arbeitnehmer zu verbinden.

Auf was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag achten?

Arbeitnehmer müssen vor allem darauf achten - sofern im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragt wird - dass das Arbeitsverhältnis nicht eher endet, als es bei einer Kündigung der Fall gewesen wäre. Denn wird die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann es zu einer Sperrzeit von Arbeitslosengeld kommen.



Kann man einen Aufhebungsvertrag sofort abschließen?

Wenn sich beide Parteien eines Arbeitsvertrages einig sind, kann ein Aufhebungsvertrag auch sofort abgeschlossen werden. Da es keinerlei Fristen gibt, die einzuhalten sind, kann der Aufhebungsvertrag sofort geschlossen werden, das Arbeitsverhältnis kann noch am selben Tag beendet werden.

Wann wird ein Aufhebungsvertrag wirksam?

Durch Unterzeichnung beider Vertragsparteien wird der Aufhebungsvertrag wirksam. Ist der Aufhebungsvertrag einmal von beiden Vertragsparteien unterschrieben worden, ist es nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich, sich von einem Aufhebungsvertrag zu lösen. In Betracht kommt hier etwa die Anfechtung des Aufhebungsvertrags wegen Täuschung oder Drohung oder die Unwirksamkeitserklärung eines Aufhebungsvertrages durch ein Gericht wegen unfairem Verfahren. Liegen keine solchen extremen und schwer zu beweisenden Einzelfälle vor, wird ein Aufhebungsvertrag mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien gültig und wirksam.

Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld

Welche Nachteile habe ich gegenüber der Agentur für Arbeit, wenn das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag beendet wird?

Als Arbeitnehmer kann es durch die Unterschrift auf einem Aufhebungsvertrag unter Umständen gravierende Nachteile im Bezug auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld I geben. Durch eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es dazu kommen, dass die Agentur für Arbeit Ihnen eine Sperrzeit verhängt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zu einer Dauer von 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten. Weiter kann es neben dem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auch dazu kommen, dass sich die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I insgesamt verkürzen kann.

Wie kann ich dennoch Arbeitslosengeld erhalten?

Wenn im Aufhebungsvertrag erkenntlich wird, dass den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trifft, die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird und die sogenannte Regelabfindungssumme nicht überschritten wird, hat der Arbeitnehmer trotz abgeschlossenen Aufhebungsvertrag grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit sollte hier nicht verhängt werden. Typischerweise wird in einem Aufhebungsvertrag folgende Formulierung verwendet: “Der Aufhebungsvertrag wird zur Vermeidung einer arbeitgeberseitigen, betriebsbedingten Kündigung geschlossen”. Hier wird ersichtlich, dass der Arbeitnehmer kein Verschulden an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trägt.

Der Aufhebungsvertrag aus Sicht des Arbeitnehmers

Kann ich als Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag bestehen?

Da ein Aufhebungsvertrag zwischen den Vertragsparteien nur einvernehmlich geschlossen werden kann, gibt es keine Möglichkeit, diesen gegen den Willen des anderen durchzusetzen. Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zu Stande, wenn beide Vertragsparteien diesen freiwillig und einvernehmlich unterschreiben.

Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer?

Ein Aufhebungsvertrag kann eine ganze Reihe von Nachteilen für den Arbeitnehmer mit sich bringen. Aufgrund der Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag entfällt der Kündigungsschutz, unter Umständen gibt es keine Kündigungsfristen, er verzichtet er auf die Anhörung des Betriebsrates (sofern ein Betriebsrat existiert) und er riskiert eine Sperrzeit. Und dennoch wird dem Arbeitnehmer der Aufhebungsvertrag als ein toller Deal verkauft, wobei der Arbeitgeber hier lediglich das anbieten, was einem Arbeitnehmer ohnehin rechtlich zusteht. Der Arbeitgeber „verkauft“ seinem Mitarbeiter eventuelle ausstehende Zahlungen (zum Beispiel Urlaubsabgeltungsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber) oder das nicht geltend machen von Ansprüchen (vermeintlich wirksame Rückzahlungsverpflichtungen des Arbeitnehmers) als einen besonderen Vorteil, wobei es sich hier letztlich schlicht um Ansprüche handelt, die dem Arbeitnehmer sowieso zustehen. Durch diese Vorgehensweise werden Arbeitnehmer nicht selten verunsichert und lassen sich auf den „großzügigen“ Deal ein, ohne  den Aufhebungsvertrag vorher einmal rechtlich von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Wir warnen hier vor einer schneller Unterschrift auf ein vom Arbeitgeber vorgelegtes Dokument.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Wann habe ich das Recht auf eine Abfindung?

Im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag gibt es kein Recht auf eine Abfindung. Hier gilt es, bestmöglich zu verhandeln und Argumente zu bringen, weshalb eine Abfindungszahlung gerechtfertigt wäre.

Warum Abfindung bei Aufhebungsvertrag?

Die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Entschädigungszahlung. Der Arbeitgeber bietet eine Abfindungszahlung an, um den Arbeitnehmer eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu gewähren. Der Vorteil für den Arbeitgeber besteht hier darin, dass er einem unangenehmen Kündigungsschutzprozess aus dem Weg gehen kann und sich dadurch hohe Anwaltskosten erspart. Außerdem wird dadurch die Wirksamkeit der alternativ ausgesprochenen Kündigung nicht geprüft.

Wie wird die Abfindungszahlung berechnet?

Die Berechnung der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Regelmäßig spielt die Betriebszugehörigkeit für die Berechnung der Abfindungszahlung die größte Rolle. Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher wird die Abfindungszahlung ausfallen. Die Arbeitsgerichte ziehen regelmäßig als Orientierung die einzige gesetzliche Norm heran, die sich zu einem Abfindungsanspruch erklärt. Für die Berechnung der Abfindung wird ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr herangezogen.


Aufhebungsvertrag - arbeitsrechtliche Folgen

Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat der Abschluss eines Aufhebungsvertrags?

Hat der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag einmal unterzeichnet, ist es nur unter sehr schweren Voraussetzungen möglich, sich von diesem wieder zu lösen. In Betracht kommt hier die Möglichkeit der Anfechtung des Aufhebungsvertrages durch den Arbeitnehmer wegen einer Täuschungs- oder Drohungshandlung durch den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer sind Sie in dem Fall die beweisbelastete Partei. Dass der Arbeitgeber Sie hier getäuscht hat oder Ihnen gedroht hat, lässt sich in den meisten Fällen nur schwer nachweisen. Schließlich haben Sie Ihre Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag gesetzt. Weiter kann ein Aufhebungsvertrag wegen unfairem Verhandeln unwirksam sein. Unfaires Verhandeln liegt laut Bundesarbeitsgericht nur in seltenen, gravierenden Fällen vor. Auch hier muss der Arbeitnehmer beweisen, dass „unfaires Verhandeln“ vorlag.

ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.

Sollten Sie spezielle Fragen zum Aufhebungsvertrag oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg an. Den erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.


Lesen Sie gerne auch unsere weiteren Artikel rund um das Thema Aufhebungsvertrag: 

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