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Was sollte in einem Aufhebungsvertrag stehen?

In einem Aufhebungsvertrag sollten alle Punkte Ihres Arbeitsverhältnisses geklärt werden.

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen, sollten Sie sich jeden einzelnen Punkt in Ihrem Arbeitsvertrag angucken und überlegen, ob Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag in dem Aufhebungsvertrag ausreichend gedeckt und abgewickelt werden. Auch in weitergehenden (Betriebs-) Vereinbarungen können Ansprüche geregelt sein, auf die Sie keinesfalls verzichten sollten und die in einem Aufhebungsvertrag geregelt werden können. 


Steht Ihnen womöglich noch eine Provision/ Sonderzahlung oder ähnliches aus dem Arbeitsvertrag zu? 

Auch solche Sonderzahlungen sollten nicht unter den Tisch fallen und in einem Aufhebungsvertrag unbedingt geregelt werden.

Weiter ist es wichtig zu klären, ob Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Resturlaubstage zustehen und diese eventuell mit einer bezahlten Freistellung „verrechnet“ werden oder Ihnen ausbezahlt werden. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses. Typischerweise beinhaltet ein Aufhebungsvertrag auch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Darüber hinaus können in einem Aufhebungsvertrag viele weitere, individuelle Punkte geregelt werden. Der am häufigsten individuell vereinbarte und ausgehandelte Punkt in einem Aufhebungsvertrag ist selbstverständlich die Abfindungszahlung. Die Vertragsparteien sind in der Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrages im Wesentlichen frei. 



Wie verhandelt man einen Aufhebungsvertrag?

Entscheidend ist hier den richtigen Einstieg in die Verhandlung zu finden.

Fordern Sie gleich zu Beginn der Verhandlungsgespräche eine so hohe Abfindung, die unverhältnismäßig (insbesondere im Hinblick auf Ihre bisherige Betriebszugehörigkeit) erscheint, könnte das den Arbeitgeber sehr verärgern und jegliche weiteren Verhandlungsgespräche könnten sinnlos werden, da sich der Arbeitgeber zu gar nichts mehr bereit erklärt. Andererseits sollten Sie hinsichtlich einer Abfindungssumme und der übrigen Forderungen nicht zu niedrig beginnen. Das von Ihnen erstmalig genanntes Angebot wird nicht mehr erhöht werden, im Gegenteil es wird von Ihrem Arbeitgeber nach unten verhandelt werden. Da bei Verhandlungen und Einigungsgesprächen jede Partei einen Abstrich machen muss, sollten Sie Ihre Forderung zunächst etwas höher ansetzen. Aber eben auch nicht zu hoch. Hier ist Feingefühl und Taktik gefragt. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen gerne bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.  


Wieviel Abfindung steht mir im Aufhebungsvertrag zu?

Wie hoch Ihre Abfindung ausfallen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Je länger die Betriebszugehörigkeit ist, desto höher sind Ihre Chancen auf eine gute Abfindung. Weiter spielt das Lebensalter, die bisherige Berufserfahrung, die fachlichen Qualifikationen und die sozialen Faktoren (Familie und Kinder) eine Rolle, wenn es bei der Verhandlung einer Abfindungssumme um die Frage der Höhe geht.  

Das Gesetz gibt einen Anhaltspunkt dafür, wie hoch eine Abfindung „in der Regel“ ausfallen kann. Die Regelabfindung besagt, dass der ausscheidende Arbeitnehmer eine Abfindung von einem halben Bruttogehalt pro zurück gelegtes Beschäftigungsjahr erwarten darf. Waren Sie beispielsweise knapp 6 Jahre bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt, so können Sie in etwa mit drei vollen Bruttogehältern als Abfindung rechnen (0,5* Bruttomonatsgehalt* 6). Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es allerdings in nur einem gesetzlich geregelten Fall. 

Zum Thema Abfindung haben wir für Sie einige weitere, spezielle Artikel erstellt. Lesen Sie sich hier gerne vertieft ein.

Der Aufhebungsvertrag – die Basics

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags setzt voraus, dass beide Parteien aus dem Arbeitsverhältnis (in der Regel setzt sich das Arbeitsverhältnis aus der Partei des Arbeitnehmers...

Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eine von 5 der in Deutschland existierenden Gerichtsbarkeiten. Aufgrund der hohen Bedeutung für eines jeden angestellten Arbeitnehmer ist das Arbeitsrecht...

 

Aufhebungsvertrag – Anwaltliche Beratung

Wiederholt kommt es in Deutschland dazu, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Aufhebungsverträge zum Unterschreiben vorlegen. Dabei werden die Mitarbeiter nicht selten unter Druck gesetzt...


Haben Sie noch Fragen zum Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

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Termin Arbeitsrechtsberatung:
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