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Fragen rund um den Aufhebungsvertrag - Teil 1

In Bezug auf einen bevorstehenden Aufhebungsvertrag gibt es zahlreiche Fragen, die sich Arbeitnehmer immer wieder stellen. In den folgenden Artikeln beantworten wir Ihnen die wichtigsten und meistgestellten Fragen rund um das Thema Aufhebungsvertrag.

1. Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

2. Wie sinnvoll ist ein Aufhebungsvertrag?

3. Wann ist ein Aufhebungsvertrag gültig?

4. Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?


Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

Es kommt nicht selten vor, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer mit der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag so unter Druck setzt, dass der Arbeitnehmer das Gefühl bekommt, er ist verpflichtet den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Seien Sie hier besonders vorsichtig und achtsam: Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zu Stande, wenn beide Vertragsparteien diesen freiwillig unterschreiben. Egal wie sehr der Arbeitgeber Sie also unter Druck setzt, die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag erfolgt von beiden Vertragsparteien immer freiwillig und einvernehmlich. 


Wie sinnvoll ist ein Aufhebungsvertrag?

Hier gilt die bekannte Juristen Antwort: „Es kommt darauf an.“ Ein Aufhebungsvertrag kann unter Umständen sehr sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel das Arbeitsverhältnis wegen einer neuen Arbeitsstelle vorzeitig beenden möchten und die vorgesehene lange Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsverhältnis umgehen möchten.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist nicht sinnvoll, wenn Sie eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist), aber keine Anschlussbeschäftigung haben. Hier droht die Verhängung einer Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie aber in diesem Fall einen Aufhebungsvertrag abschließen, in dem eine hohe Abfindungszahlung geregelt ist, könnte es sein, dass Sie durch die Abfindungszahlung für eine Zeit lang abgesichert sind und die Sperrzeit in Kauf nehmen können. In dieser Konstellation könnte ein Aufhebungsvertrag dann wiederum sinnvoll sein. Jeder Fall ist anders und sollte stets sorgfältig geprüft werden. Lassen Sie sich in Ihrem Einzelfall gerne von uns dazu beraten, ob ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist. 



Wann ist ein Aufhebungsvertrag gültig?

Durch Unterzeichnung beider Vertragsparteien wird der Aufhebungsvertrag wirksam.

Ist der Aufhebungsvertrag einmal von beiden Vertragsparteien unterschrieben worden, ist es nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich, sich von einem Aufhebungsvertrag zu lösen. In Betracht kommt hier etwa die Anfechtung des Aufhebungsvertrags wegen Täuschung oder Drohung oder die Unwirksamkeitserklärung eines Aufhebungsvertrages durch ein Gericht wegen unfairem Verfahren. Liegen keine solchen extremen und schwer zu beweisenden Einzelfälle vor, wird ein Aufhebungsvertrag mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien gültig und wirksam.


Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Auch um die Frage, ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrages besser ist als eine Kündigung, konkret beantworten zu können, muss zunächst der jeweilige Einzelfall geprüft werden.

In Zusammenhang mit dieser Frage sind weitere Fragen wichtig wie: Hat der Arbeitgeber bereits eine Kündigung ausgesprochen und wurde Ihnen als Alternative ein Aufhebungsvertrag angeboten? Falls der Arbeitgeber Ihnen einen eine Kündigung ausgesprochen hat, wie hat er die Kündigung begründet? Ist an den Kündigungsgründen womöglich etwas dran? Oder liegt der Fall ganz anders und Sie möchten sich von Ihrem Arbeitgeber trennen? Aus welchen Gründen möchten Sie kündigen? Hat der Arbeitgeber womöglich auch ein Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Dann könnte womöglich der Abschluss eines Aufhebungsvertrags besser sein als der Ausspruch einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer. 

Auch hier zeigt sich: Aufgrund der vielen denkbaren Fallkonstellationen kann die Frage, ob ein Aufhebungsvertrag besser ist als eine Kündigung nicht pauschal beantwortet werden. Auch hier empfehlen wir die Beratung durch unsere Anwälte, die auf das Arbeitsrecht spezialisiert sind. 

Hier finden Sie weitere interessante Artikel zum Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht: 

Der Aufhebungsvertrag – die Basics

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Noch weitere Fragen zum Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

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