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Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht – Grundlegendes
Das Arbeitsrecht ist eine von 5 der in Deutschland existierenden Gerichtsbarkeiten. Aufgrund der hohen Bedeutung für eines jeden angestellten Arbeitnehmer ist das Arbeitsrecht ein eigenständiges „Rechtsinstitut“ mit eigenen, speziellen Regeln geworden. Die Regelungen setzen sich aus einer Vielzahl an Normen aus verschiedenen Gesetzen zusammen. Die Entwicklung des Arbeitsrechts ist stets geprägt von politischen Entscheidungen und aktuellem Geschehen. Außerdem ist das Arbeitsrecht von hoher Dynamik geprägt. Aufgrund der rasanten und sehr dynamischen Entwicklung ist es für Rechtsanwälte ein Muss stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Nur so können sie ihre Mandanten rechtssicher beraten.
Der Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht
Der Aufhebungsvertrag spielt eine überragend wichtige Rolle im Arbeitsrecht.
Er ist eine Form der möglichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig durch den Arbeitgeber oder seitens des Arbeitnehmers erfolgt, bedarf es für den Abschluss eines arbeitsvertraglichen Aufhebungsvertrags die Zustimmung beider Parteien. Beide Parteien müssen also eine freiwillige Erklärung darüber abgeben, dass Sie mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags einverstanden sind. Der die Konditionen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten. Für Aufhebungsverträge gelten die arbeitsrechtlichen Formvorschriften, die auch bei einer Kündigung gelten. Im Hinblick auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist daher zwingend die Schriftform nach § 623 BGB einzuhalten. Auch im Hinblick auf Aufhebungsvertrag sind Rechtsanwälte stets angehalten, sich auf dem neuesten Stand zu halten, was die arbeitsrechtliche Situation betrifft. Die Entscheidungen der Gerichte können sich auch auf einzelne Klauseln aus den vereinbarten Aufhebungsverträgen ergeben. Wir legen als Rechtsanwälte großen Wert darauf, die aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht konzertiert und achtsam zu verfolgen, um Sie stets bestens beraten zu können. Dies trifft auf alle Themen im Arbeitsrecht zu, insbesondere in Bezug auf die Thematik rund um den Aufhebungsvertrag.
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Haben Sie noch weitere Fragen zum Aufhebungsvertrag?
Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht einen persönlichen oder telefonischen Termin.
Wir sind für Sie da.
040-600553390