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Aufhebungsvertrag – brauche ich einen Anwalt? 

Wiederholt kommt es in Deutschland dazu, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Aufhebungsverträge zum Unterschreiben vorlegen.

Dabei werden die Mitarbeiter nicht selten unter Druck gesetzt und unterschreiben den vorgelegten Aufhebungsvertrag, ohne zu wissen, welche Konsequenzen die Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag mit sich bringen. Wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Arbeitnehmer weder unter Drohung oder Täuschung den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, dann kann grundsätzlich nicht mehr weitergeholfen werden, der Aufhebungsvertrag gilt als freiwillig vereinbart und dem Arbeitnehmer ist es nur schwer möglich, von dieser Vereinbarung Abstand zu nehmen. Hier gibt es aber unter Umständen die Möglichkeit, sich von einem Aufhebungsvertrag wegen „unfairem Verhandeln“ lösen zu können. Bei einer solch komplexen Thematik sollten sich Arbeitnehmer unbedingt von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. 

Hat der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben, ist noch alles möglich. Arbeitnehmer können von Aufhebungsverträgen bei der richtigen Vorgehensweise sogar erheblich profitieren (Abfindungszahlung, Zeugnis, Provisionen etc.).


Wie soll ich mich verhalten, wenn mir mein Chef einen Aufhebungsvertrag vorlegt?

Bei der Unterzeichnung von Verträgen sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Arbeitgeber neigen dazu, Sie schnellstmöglich zu einer Unterschrift zu drängen, obwohl eine gewisse Schnelligkeit meist gar nicht erforderlich ist.

Der Aufhebungsvertrag sollte außerdem so ausgerichtet sein, dass der Arbeitnehmer genügend Zeit hat, diesen zu überprüfen und sich genaue Gedanken darüber zu machen. Wenn also ein gewisser Druck vom Arbeitgeber ausgeübt wird, dann sollten Sie äußerst skeptisch an die Sache herangehen und sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Auf keinen Fall sollten Sie den Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben. Suchen Sie lieber in diesem Moment eine Beratung bei unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht auf. 

 



Welche Risiken/ Konsequenzen kommen auf mich zu, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, geht die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich erstmal davon aus, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch in Ihrem Interesse lag.

Dies kann dazu führen, dass eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängt wird. Die Sperrzeit kann bis zu einer Dauer von 12 Wochen verhängt werden. Mit den richtigen Tipps und der richtigen Beratung kann eine Sperrzeit trotz Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages unter Umständen vermieden werden. Ihr Arbeitgeber bietet in der Regel einen Aufhebungsvertrag an, wenn er keinen Kündigungsgrund hat, dass Arbeitsverhältnis aber trotzdem mit Ihnen beenden möchte. Dann sucht er mit Ihnen die einvernehmliche Lösung, bzw. setzt Sie unter Druck bis Sie mit Ihrer Unterschrift das Ende des Arbeitsverhältnisses bestätigen. In diesen Situationen besteht mangels Kündigungsgrund oft keine Veranlassung zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen gegenüber den Aufhebungsvertrag aber gut verkaufen und als die einzig sinnvolle und beste Lösung darstellen.  Hier ist äußerste Vorsicht geboten, denn der Ihnen vorgelegte Aufhebungsvertrag kann Ihnen unter Umständen sämtliche Rechte aus dem noch bestehenden Arbeitsverhältnis abschneiden. Da der Arbeitgeber sich von Ihnen trennen will und oft keine Gründe für eine wirksame Kündigung vorliegen, sind Sie als Arbeitnehmer derjenige, der die Verhandlungen führen sollte. 


Warum sollte ich mich zum Thema Aufhebungsvertrag anwaltlich beraten lassen?

Bei dem Thema rund um einen Aufhebungsvertrag sehen wir eine anwaltliche Beratung als zwingend notwendig an.

Oft sehen Arbeitnehmer nicht, welche schwerwiegenden Konsequenzen eine Unterschrift auf einem Aufhebungsvertrag für sie haben können. Dabei können mit der richtigen Verhandlungstaktik sogar erhebliche Vorteile erzielt werden. Dabei möchten wir Ihnen behilflich sein. Eine Überprüfung des Aufhebungsvertrages durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist grundsätzlich der richtige Weg und wird auf jeden Fall empfohlen bei Fragen zur Abfindung oder allgemeinen Fragen zum Arbeitslosengeld. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Vermeidung von unfairen Angeboten des Arbeitgebers und geben Ihnen die richtige Verhandlungsstrategie an die Hand. 


Lesen Sie gerne auch unsere weiteren Artikel rund um das Thema Aufhebungsvertrag: 

Der Aufhebungsvertrag – die Basics

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags setzt voraus, dass beide Parteien aus dem Arbeitsverhältnis (in der Regel setzt sich das Arbeitsverhältnis aus der Partei des Arbeitnehmers...

Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eine von 5 der in Deutschland existierenden Gerichtsbarkeiten. Aufgrund der hohen Bedeutung für eines jeden angestellten Arbeitnehmer ist das Arbeitsrecht...

 

Der Aufhebungsvertrag – Perspektive Arbeitnehmer

Nicht selten werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber dazu genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.Dabei wird dem Arbeitnehmer der Aufhebungsvertrag als ein toller Deal verkauft...


Noch Fragen zum Aufhebungsvertrag? 

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

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Termin Arbeitsrechtsberatung:
040-63129475

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Montag - Freitag
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