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Schlechtes Arbeitszeugnis, was tun?

Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Hamburger Arbeitnehmer

Wenn Arbeitnehmer ein Unternehmen verlassen und das Arbeitsverhältnis endet, haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es sollte der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein. Doch was tun, wenn das nicht zutrifft und sich die tatsächlich erbrachten Leistungen nicht im Zeugnis widerspiegeln? Mit einem negativen Zeugnis kann es schwer werden, einen neuen Job zu finden. Die ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg hat ein paar Anregungen, wie man am besten auf ein schlechtes Arbeitszeugnis reagiert.

Zeugnis prüfen lassen

Unsere Hamburger Anwälte empfehlen, entschlossen gegen das schlechte Arbeitszeugnis vorzugehen. Dabei helfen Gewerkschaften und andere mit dem Arbeitsrecht vertraute Personen, doch nichts geht über professionelle fachliche Beratung. Wenden Sie sich für eine Prüfung Ihres qualifizierten Arbeitszeugnisses gerne an die ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg. Dort bekommen Sie von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht nur eine kostenlose Ersteinschätzung, sondern auch Tipps, wie Sie am besten weiter vorgehen.

Geheimcode und versteckte Formulierungen erkennen

Einen wirklichen Geheimcode gibt es natürlich nicht. Von Arbeitszeugniscodes kann man schon eher sprechen, denn die zum Teil fast widersprüchlichen Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben zu einer recht seltsam anmutenden Zeugnissprache geführt. Der Eindruck, dass es verschlüsselte Bewertungen und beabsichtigte negative Formulierungen enthält, kann durchaus richtig sein. Für die Spezialisten der Hamburger ArbeitnehmerHilfe e.V. ist die Analyse und Entschlüsselung eines Arbeitszeugnisses jedoch kein Problem.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Typische Fehler

Ziemlich oft scheitern die Versuche, ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis zu verfassen. Das heißt, es liegt gar kein böser Wille vor, sondern es fehlt schlicht und einfach die Expertise. Gerade kleine Unternehmen sind an dieser Stelle häufig überfordert. Folgende Fehler sind immer wieder zu beobachten:

  • Äußere Formfehler: Papierqualität, Datierung, Unterschriftsberechtigung
  • Fehlen von Erfolgen: Exzellente Leistungen, erfolgreich Teamführung und Umstrukturierungen
  • Fehlende Angaben: Aufgabenfeld, Arbeitsqualität, Beschreibung zu kurz
  • Formale Fehler: Tätigkeit, Tätigkeitsbeschreibung, Orthographie
  • Gesamtnote unter 3: Beweispflicht des Arbeitgeber für angebliche Minderleistungen
  • Offene Kritik: Herabwürdigungen, Zweideutigkeiten, Diskreditierungen, Widersprüche
  • Fehler im Einleitungssatz: Stammdaten, Funktion, Beschäftigungsdauer, Verb im Aktiv

Sachliche Fehler korrigieren lassen

Bevor man eine Fehlerkorrektur fordert, sollten Sie zuerst die Fakten prüfen, den sachliche Fehler müssen immer korrigiert werden. Dann stellt sich die Frage, ob die Tätigkeitsbeschreibung korrekt ist und Arbeitsinhalte vollständig sind. Entdeckt man bei der Überprüfung des qualifizierten Arbeitszeugnisses formale Fehler oder Widersprüche, muss das Zeugnis dahingehend ebenfalls umgeschrieben werden, denn es muss ja den Tatsachen entsprechen.



Freundliche Nachverhandlung anstreben

Das Zeugnis ist gründlich untersucht worden, die Fehler sind erkannt. Nun ist die richtige Vorgehensweise gefragt. Das Zauberwort dafür heißt Diplomatie. Ihr kann es am ehesten gelingen, die Gesprächsbereitschaft das Arbeitgebers zu aktivieren, um die Verbesserungswünsche mitteilen zu können. Dafür bedarf es einer positiven Grundhaltung und einer geschickten Gesprächsstrategie. Wenn das trotz aller Bemühungen nicht zum Erfolg führt, ist der nächste Schritt zu gehen.

Eine schriftliche Erklärung fordern

Das Anschreiben an den Arbeitgeber sollte zielführend sein, also eine ausführliche Erläuterung der Beanstandungen und die Klarstellung der Sachverhalte enthalten. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte klar kommuniziert werden, welche Änderungen im qualifizierten Arbeitszeugnis verlangt werden. Für den Fall, dass der Forderung nicht nachgegeben wird, sollte man vom Arbeitgeber ein erklärendes Statement verlangen.

Neutrales Arbeitszeugnis als Alternative vorschlagen

Weist der Arbeitgeber nach, dass die von ihm im Arbeitszeugnis formulierten Bewertungen richtig sind, kann es nur noch um Schadensbegrenzung gehen. Nicht der Arbeitnehmer selbst, aber ein dritte Instanz, zum Beispiel ein Anwalt der Hamburger ArbeitnehmerHilfe, sollte dann um die Akzeptanz des Arbeitgebers werben und ihn um einen Kompromiss bitten, indem er im Zeugnis auf eine Bewertung verzichte und sich auf eine neutrale Tätigkeitsbeschreibung beschränkt.

Zeugnisbeurteilung in Vorstellungsgesprächen aktiv ansprechen

Wenn es trotz aller Versuche nicht gelingt, das Arbeitszeugnis positiv zu gestalten, bleiben dem Arbeitnehmer nicht mehr viele Möglichkeiten. Er kann bei Bewerbungen auf die Vorlage des Arbeitszeugnisses verzichten und beim etwaigen Vorstellungsgespräch gegebenenfalls eine ehrliche Erklärung abgeben. Dann bleibt zu hoffen, dass diese Eigeninitiative vom Stellenanbieter wohlwollend aufgenommen wird. Transparenz,

Offenheit sowie ein positiver Umgang mit den eigenen Schwächen können ja auch überzeugen.

Wenn Sie eine Rechtsberatung wegen eines schlechten Arbeitszeugnisses wünschen oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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