- Kostenfreie Rechtsberatung
- Schnelle Termine
- Soforthilfe
- Anwälte für Arbeitsrecht
- Arbeitsschutz
Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es wird dabei unterschieden zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis, das nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, das auch Bewertungen zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers beinhaltet. Im Folgenden sollen die häufigsten Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis beantwortet werden.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen?
Sobald der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis anfordert, muss dieses vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Dabei kann der Arbeitnehmer sich aussuchen, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten möchte.
Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Das reguläre Arbeitszeugnis erfolgt erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses und wird deshalb auch Endzeugnis genannt. Bereits vorab, also während des laufenden Arbeitsverhältnisses, kann man als Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen auch ein sogenanntes Zwischenzeugnis verlangen. Entscheidend ist hierfür, dass ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an der Erteilung des Zwischenzeugnisses bestehen muss. Ein solches Interesse besteht etwa bei einer Versetzung oder einem Abteilungswechsel, bei einem Wechsel des Vorgesetzten, aber auch wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses kurz bevorsteht und ein Zeugnis zur Weiterbewerbung benötigt wird.
Wie lange darf der Arbeitgeber für ein Arbeitszeugnis brauchen? In welcher Zeit muss ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden?
Gesetzlich gibt es keine festgelegten Fristen für die Erstellung des Arbeitszeugnis. Nach Anforderung durch den Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis grundsätzlich zeitnah ausstellen. Eine Frist von zwei Wochen ist dabei in der Regel angemessen.
Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?
Weigert sich ein Arbeitgeber, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen oder reagiert er auf die Anforderung des Arbeitnehmers nicht, sollte der Arbeitnehmer ihn unter Fristsetzung erneut zur Ausstellung auffordern. Falls das beim Arbeitgeber keine Wirkung zeigt, kann das Zeugnis vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Was sollte unbedingt im Arbeitszeugnis stehen? Welche Inhalte dürfen nicht fehlen?
Ein Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht muss zunächst die persönlichen Angaben des Arbeitnehmers, wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Eintritts- und Austrittsdatum beim Arbeitgeber und die Stellenbezeichnung enthalten. Darüber hinaus gehört in das Arbeitszeugnis eine Beschreibung des Unternehmens und eine Auflistung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers.
Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis erfolgt zudem eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers sowie idealerweise eine Schlussformel.
Am Ende erfolgt das Datum und die Unterschrift des Arbeitgebers.
Wie erkenne ich, ob mein Arbeitszeugnis gut oder schlecht ist?
Für eine gute Bewertung muss ein Arbeitszeugnis auf jeden Fall vollständig sein. Wenn Beurteilungskriterien fehlen, ist das ein schlechtes Zeichen, da ein Weglassen meistens wie eine negative Bewertung gelesen wird. Darüber hinaus richtet sich die Beurteilung grundsätzlich danach, wie viele Steigerungsformen verwendet werden. Hierbei wird unterschieden zwischen qualitativer Steigerung, z.B. “sehr gut” statt “gut” und der Häufigkeit, z.B. “stets gute Leistungen” statt “gute Leistungen”. Je mehr Steigerungsformen vorhanden sind, desto besser ist die Bewertung.
Manche Bewertungskriterien fallen auf den ersten Blick jedoch nicht gleich ins Auge, insbesondere wenn im Arbeitszeugnis Codes oder Geheimcodes verwendet werden, um insgeheim eine schlechtere Beurteilung auszudrücken.
Welche Wörter sollten nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?
Ein Arbeitszeugnis sollte keine doppeldeutigen oder einschränkenden Aussagen enthalten. Auch die Verwendung von Codes oder Geheimcodes ist unzulässig. Zudem kann jede Art von inhaltlichen Widersprüchen oder unüblichen Ausdrucksweisen sowie doppelte Verneinungen oder die Verwendung von Passivformen statt Aktivformen zu einer negativen Lesart führen.
Welcher Note entspricht mein Arbeitszeugnis?
Die Benotung des Arbeitszeugnisses ergibt sich hauptsächlich aus den Gesamtnoten für Leistung und Verhalten. Diesbezüglich gibt es im Arbeitszeugnis Formulierungen, die sehr häufig verwendet werden.
Bei der Leistungsbeurteilung entspricht insbesondere die Formulierung “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” der Note “sehr gut”. Die leicht veränderte Bewertung “stets zu unserer vollen Zufriedenheit” stellt die Note “gut” dar. Um die Note “befriedigend” zum Ausdruck zu bringen, wird häufig die Formulierung “stets zu unserer Zufriedenheit” genutzt. “Zu unserer Zufriedenheit” ist nur noch ein “ausreichend” und ein “bemüht den Anforderungen gerecht zu werden” steht für die schlechteste Note “mangelhaft”.
Für eine sehr gute Verhaltensbeurteilung wird normalerweise die Formulierung “jederzeit vorbildlich” gewählt. Die Bewertung “jederzeit einwandfrei” entspricht der Note “gut”. Für die Note “befriedigend” wird das Verhalten nur als “einwandfrei” beurteilt. Die Formulierung “korrekt” entspricht der Note “ausreichend” und “im Wesentlichen tadellos” der Note “mangelhaft”.
Wie sieht ein sehr gutes Arbeitszeugnis aus?
Ein Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote “sehr gut” ist nur dann wirklich sehr gut, wenn auch die Einzelnoten sehr gut sind, da ansonsten ein inhaltlicher Widerspruch besteht. Zum anderen muss das Arbeitszeugnis den rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der allgemeinen Form entsprechen.
Die formalen Kriterien für ein Arbeitszeugnis sind größtenteils durch arbeitsgerichtliche Rechtsprechung festgelegt. Demnach muss ein Arbeitszeugnis auf qualitativ gutem Papier ohne Flecken in einer einheitlichen und allgemein gebräuchlichen Maschinenschrift fixiert werden. Es dürfen keine nachträglichen Veränderungen auf dem Dokument, wie Durchstreichungen, Korrekturen oder Ergänzungen vorgenommen werden.
Wenn der Arbeitgeber sich nicht an diese Vorgaben hält, kann der Arbeitnehmer Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder ggf. eine erneute Ausstellung verlangen.
Wie erstelle ich mir selbst ein Arbeitszeugnis? Wie schreibt man ein Arbeitszeugnis Muster?
Um ein inhaltlich gutes und formal korrektes Arbeitszeugnis zu schreiben, braucht es aufgrund der vielen möglichen Fallstricke einiges an Erfahrung. Falls Sie sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis selber schreiben möchten, kann man hierfür als Ausgangspunkt einen sogenannten Arbeitszeugnisgenerator verwenden. Nach dem Ausfüllen einer Eingabemaske erhält man dort ein Musterzeugnis mit allen persönlichen Angaben. Dieser Text sollte jedoch nicht ohne nähere Überprüfung übernommen, sondern noch weiter individualisiert und angepasst werden. Gerne können wir Sie zu Ihrem konkreten Zeugnisentwurf beraten und Ihnen Verbesserungsvorschläge aufzeigen.
Beratung durch den ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.
Sollten Sie Fragen zu Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis oder zu eventuell versteckten Codes und Geheimcodes haben und möchten Ihr Arbeitszeugnis bewerten lassen, können Sie uns einen Entwurf oder Muster des Arbeitszeugnisses zukommen lassen. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis und zum Arbeitsrecht.
Sie können die ArbeitnehmerHilfe Hamburg von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390 erreichen.
Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht:
Kündigung im Arbeitsrecht
Eine Kündigung lässt einen Arbeitnehmer meist zunächst in einen Schock verfallen, da das Arbeitsverhältnis die Existenzgrundlage darstellt. Um ohne Sorgen eine Kündigung zu überstehen...
Überstunden auszahlen
In einem Arbeitsverhältnis trägt das Zeitelement z.B. bei Überstunden ein hohes Gewicht. Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber für seine monatliche Vergütung, eine nach Zeit festgelegte Tätigkeit...
Der Aufhebungsvertrag – Perspektive Arbeitnehmer
Nicht selten werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber dazu genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.Dabei wird dem Arbeitnehmer der Aufhebungsvertrag als ein toller Deal verkauft...