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Das Arbeitszeugnis

Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses in der beruflichen Weiterentwicklung

Das Arbeitszeugnis spielt eine herausragende Rolle bei der beruflichen Weiterentwicklung. In der heutigen arbeitsrechtlichen Praxis konzentriert sich die Diskussion über Arbeitszeugnisse in der Regel auf das qualifizierte Arbeitszeugnis oder das ähnlich strukturierte Zwischenzeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis enthält zu wenig Informationen, um den Informationsbedarf für Personalentscheidungen zu decken. Daher werden hier hauptsächlich das qualifizierte Arbeitszeugnis, sein Inhalt und seine Form, Formulierungen und "geheime" Codes, Ansprüche und deren Durchsetzung, das Verfassen eines Arbeitszeugnisses und die Unterstützung durch einen Generator, die Bewertungskriterien im Arbeitszeugnis und die damit verbundenen Fristen behandelt. Außerdem werden die Möglichkeiten und Aussichten besprochen, gegen ein zu schlechtes Arbeitszeugnis vorzugehen.

Struktur und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in sechs bis zehn Abschnitte oder Bestandteile unterteilt, je nach Perspektive. Der Abschnitt zur Beschreibung der Leistungen des Arbeitnehmers ist in mehrere Punkte unterteilt, die jeweils einzeln bewertet werden. Im ersten Abschnitt werden der Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort des Arbeitnehmers angegeben, und falls gewünscht, auch das Eintrittsdatum in das Unternehmen sowie die Art der Beschäftigung. Im zweiten Abschnitt wird das Unternehmen beschrieben und es wird verdeutlicht, wie es mit der Tätigkeit des bewerteten Arbeitnehmers in Verbindung steht. Der dritte Abschnitt widmet sich der Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und informiert über seine Aufgaben und den Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Der vierte Abschnitt enthält die Bewertung der Leistungen und ist wiederum in mehrere Punkte unterteilt. Ein Punkt befasst sich mit den Fähigkeiten des Arbeitnehmers, einschließlich seines Könnens und Wissens. Es gibt auch einen Punkt, der das Denkvermögen, die Auffassungsgabe und Urteilsfähigkeit bewertet, um mehr über Flexibilität und Souveränität zu erfahren. Die Ausdauer und Belastbarkeit werden in einem anderen Punkt bewertet, ebenso wie die grundsätzliche Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers, seine Arbeitsmoral, Einstellung zur Mehrarbeit und sein Engagement am Arbeitsplatz. Ein weiterer Punkt gibt Auskunft über die Zuverlässigkeit und Arbeitsweise des Arbeitnehmers und wird durch den Punkt Arbeitsergebnisse ergänzt. Für Führungskräfte gibt es einen zusätzlichen Punkt, der ihre Kompetenzen bewertet. Dies umfasst unter anderem die Mitarbeiterführung, die Fähigkeit zum strategischen Denken, Durchsetzungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick.

Im fünften Abschnitt erfolgt eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers, die als Gesamtnote bezeichnet wird und mit den im vierten Abschnitt gegebenen Einzelnoten übereinstimmen sollte.


Nicht alles gehört in ein Arbeitszeugnis - auch keine versteckten Codes

Ein Arbeitszeugnis sollte vor allem die charakteristischen Eigenschaften eines Arbeitnehmers widerspiegeln, daher sollten einzelne Vorfälle nicht erwähnt werden. Es gibt bestimmte Punkte, die überhaupt nicht erwähnt werden dürfen, wie Abmahnungen, Betriebsratstätigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Streik und Aussperrung, Wettbewerbsverbote, Nebentätigkeiten, Schwerbehinderteneigenschaft, Gesundheitszustand, Krankentage, Mutterschutz und Schwangerschaft, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Vorstrafen, Straftaten, Privatangelegenheiten, religiöses Engagement und Parteizugehörigkeit. Wenn ein Arbeitgeber versucht, diese Eigenschaften in versteckter Form im Arbeitszeugnis unterzubringen, verstößt er gegen die Gewerbeordnung.

Formale Anforderungen an ein Arbeitszeugnis

Neben offensichtlichen Elementen wie Briefkopf mit Namen und Adresse des Ausstellers, der Unterschrift einer berechtigten Person und dem Firmenstempel müssen weitere Kriterien für ein Arbeitszeugnis erfüllt werden. Das Arbeitszeugnis muss in einer einheitlichen, üblichen Maschinenschrift auf qualitativ hochwertigem und fleckenfreiem Papier gedruckt werden. Nachträgliche Durchstreichungen, Korrekturen und andere Änderungen sind unzulässig.



Die Formulierungen im qualifizierten Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss grundsätzlich klar, wahr und vollständig sein, da es eine offizielle Urkunde des Personalwesens darstellt. Das Verfassen eines solchen Zeugnisses erfordert jedoch eine feine Balance zwischen einer ehrlichen Beschreibung und der gleichzeitig geforderten wohlwollenden Formulierung. Um diese Herausforderung zu bewältigen, ist umfassendes aktuelles Wissen und viel Erfahrung seitens des Erstellers unerlässlich. Ein nützliches Hilfsmittel beim Verfassen ist ein Arbeitszeugnisgenerator, der online in verschiedenen Versionen verfügbar ist. In einem solchen Generator müssen die Daten des zu beurteilenden Arbeitnehmers und des Arbeitgebers eingetragen werden, während in einem Eingabeformular alle relevanten Informationen abgefragt werden. Sobald alles eingetragen ist, wird innerhalb weniger Sekunden ein personalisiertes Zeugnismuster generiert. Im abschließenden Schritt sollte der Text individuell abgerundet und mit zusätzlichen Hintergrundinformationen versehen werden, um ausreichenden Kontext zu bieten.

Fristen und Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, das mindestens sechs Wochen andauerte, das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber. Dieser Anspruch muss schriftlich geltend gemacht werden und spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Vertragsverhältnisses erfolgen, da der Anspruch ansonsten verfällt.

Sobald der Anspruch geltend gemacht wurde, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das gewünschte Arbeitszeugnis innerhalb von 14 Tagen zu erstellen. Anschließend muss der Arbeitgeber das Zeugnis dem Arbeitnehmer per Post zukommen lassen. Falls dies nicht möglich ist, muss er es mindestens drei Jahre aufbewahren, um es zur Abholung bereitzuhalten.

Wenn ein Arbeitgeber die Erstellung des Arbeitszeugnisses grundsätzlich oder innerhalb der vorgegebenen Frist, zuzüglich einer Woche, verweigert, kann der Arbeitnehmer zunächst eine Abmahnung aussprechen. Wenn diese keine Wirkung zeigt, sollte der Arbeitnehmer sich an das Arbeitsgericht wenden, das sicherstellt, dass der Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis erhält.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.

Wenn Sie spezielle Fragen zum Thema "Arbeitszeugnis" oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, können Sie sich gerne an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg wenden. Sie erreichen ihn von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.


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