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Die Anwaltskosten im Arbeitsrecht

„Wer verliert zahlt auch die Anwaltskosten!“ 

Diese Behauptung trifft für die meisten Gerichtsprozesse in Deutschland zu, jedoch nicht für alle. Wie so oft gibt es in der Juristerei für jeden Grundsatz auch immer eine Ausnahme. Eine solche Ausnahme findet sich in Bezug auf die Anwaltskosten im Arbeitsrecht wieder. §12a ArbGG besagt, dass im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten besteht. Vereinfacht gesagt: Lassen Sie sich von einem Anwalt vor Gericht vertreten, müssen Sie die Kosten für den Anwalt zahlen, egal ob Sie das Verfahren gewinnen oder verlieren. 

Sie finden das unfair?

Das können wir selbstverständlich nachvollziehen. Stellen Sie sich aber vor, Sie verlieren den Prozess als Arbeitnehmer und wären dann mit den Kosten beider Seiten belastet. Dies würde für den Arbeitnehmer den finanziellen Ruin bedeuten, so dass die Kostentragungsregelung des § 12a ArbGG – so unfair diese auch erscheinen mag – zum Schutz der Arbeitnehmer in das Arbeitsgerichtsgesetz aufgenommen wurde.



Außerdem gibt es Möglichkeiten, sich einen Anwalt zu nehmen, für die Anwaltskosten aber unter Umständen ein Dritter aufkommt: 

Da es Arbeitnehmern aufgrund finanzieller Probleme oftmals nicht möglich ist, den eigenen Anwalt zu bezahlen gibt es das Mittel der Prozesskostenhilfe. Gemeinsam mit anwaltlicher Unterstützung kann ein Arbeitnehmer einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Erfüllt er sämtliche Voraussetzungen, die die Prozesskostenhilfe erfordert, entscheidet das Gericht, dass die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, und die Anwaltskosten werden aus der Staatskasse finanziert.

Weiter ist zu überlegen, ob sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt. Haben Sie eine solche bereits abgeschlossen, müssen Sie allenfalls einen geringen Betrag bezahlen (Selbstbeteiligung) und die übrigen Anwaltskosten rechnen wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Oftmals bietet sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung an. Denn eine solche ist kostengünstig und bewahrt Sie vor hohen Anwaltskosten. 

Sollten alle Stricke reißen, so werden unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht die bestmöglichen Konditionen vor dem Arbeitsgericht durchsetzen, damit Ihnen dabei kein finanzieller Nachteil entsteht. Wenn Sie an einer anwaltlichen Vertretung vor Gericht durch unsere Kanzlei interessiert sind, kalkulieren wir je nach Lage des Falles gerne mit Ihnen vorab, ob sich eine Tätigkeit unserer Kanzlei für Sie rechnet.


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Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht einen persönlichen oder telefonischen Termin. 
Wir sind für Sie da.

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Termin Arbeitsrechtsberatung:
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