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Anwaltskosten im Arbeitsrecht

Anwaltskosten Arbeitsrecht ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg

Die Grundlagen für die Berechnung von Anwaltskosten für alle Rechtsgebiete, also auch für das Arbeitsrecht, finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin sind die für den Arbeitnehmer möglicherweise anfallenden Gebühren geregelt. Die Beratungsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr werden mit dem Streitwert berechnet. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale von 20 Euro. Auf alles fällt noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent an. Die Kosten sind steuerlich unter Werbekosten absetzbar. In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der Regel jede Partei, unabhängig vom Ausgang, ihre Kosten selbst.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Vergütung von Anwälten in Deutschland. Darin ist geregelt, wie hoch die Gebühren für die Vertretung durch einen Anwalt sein dürfen. Dabei wird zwischen gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung unterschieden. Der Gegenstandswert oder der Streitwert bilden die Basis für die Berechnung der Anwaltsgebühren. Wie die Staffelung der Gebühren je nach Streitwert aussieht, kann der Gebührentabelle entnommen werden.

Die Erstberatungskosten

Für eine Erstberatung mit einer Dauer von 30 bis 60 Minuten darf ein Rechtsanwalt maximal 190 Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer, in Rechnung stellen, wenn es keine davon abweichende Vergütungsvereinbarung zwischen Anwalt und Mandanten gibt. Die Erstberatung ist ein einmaliger Termin. Die Kurzberatung dient der rechtlichen Einschätzungen, das heißt, der Arbeitnehmer wird über die Aussichten und Risiken des Rechtsstreits informiert. Einige Anwälte bieten für die Erstberatungskosten eine Anrechnung auf weitere Kosten bei Mandatserteilung an. Teilweise werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen.

Kosten der außergerichtlichen Vertretung

Die Verhandlungen mit Arbeitgebern oder gegnerischen Anwälten zielen im Arbeitsrecht zumeist auf einen Vergleich ab. Wenn eine außergerichtliche Einigung zur Konfliktbeilegung gelingt, bekommt der Anwalt etwas mehr Geld, aber dafür entfällt dann die Gerichtsgebühr. Grundsätzlich hängen die Kosten für die außergerichtliche Vertretung vom Streitwert ab. Diese Regelungen wurden im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) getroffen, um die Arbeitsgerichte zu entlassen.

Die ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg

Wenn arbeitsrechtliche Streitigkeiten eskalieren, braucht man kostengünstige Beratung. Dabei sind drei Dinge immer gefragt: Fachwissen, Schnelligkeit und Verständnis. Die Hamburger ArbeitnehmerHilfe e.V. bietet ihren Mitgliedern genau das und zwar kostenlos. Das heißt, die Mitgliedschaft hat schon ihren Preis, aber der beträgt nur 49 € pro Kalenderjahr. Falls Sie in arbeitsrechtliche Probleme geraten, können Sie sofort die Hilfe unserer erfahrenen Hamburger Fachanwälte für Arbeitsrecht beanspruchen, wenn Sie unserem starken Verein beitreten. Sie können das volle Leistungsportfolio nutzen und zwar ohne Wartezeit.



Das Prinzip der Gerichtskosten

Das Prinzip zielt darauf ab, die Arbeitsgerichte zu entlasten, indem es die streitenden Parteien dazu ermutigt, sich außergerichtlich zu einigen, um ihr Prozessrisiko zu minimieren. Dadurch wird verhindert, dass die Richter permanent mit der aufwändigen Prüfung von Arbeitsrechtsfällen belastet werden. So trägt in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichtsverfahrens jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Der häufigste Fall, bei dem dieses Prinzip greift, sind ohne Zweifel die Kündigungsschutzklagen. Wird der Prozess erstinstanzlich durch einen Vergleich beendet, entfallen für beide Parteien die Gerichtskosten. Erfolgt keine außergerichtliche Einigung, müssen die Gerichtskosten von der im Prozess unterlegenen Partei gezahlt werden.

Die Rechtsschutzversicherungen

Arbeitsrechtsschutz ist eine Absicherung gegen Anwalts- und Gerichtskosten in einem arbeitsrechtlichen Konflikt. Die folgenden Punkte müssen bei einer Rechtsschutzversicherung beachtet werden:

  • Vor der Aufnahme eines arbeitsrechtlichen Streits ist eine Deckungsanfrage, also eine vorherige Prüfung durch die Versicherung ratsam.
  • Die Höhe der eventuellen Selbstbeteiligung, also des Anteils, den der Versicherte selbst tragen muss, muss berücksichtigt werden.
  • Der Leistungsumfang ist abhängig von den Vertragsklauseln der Versicherungspolice. Hier ist zu prüfen, was genau versichert ist, zum Beispiel Kündigungsschutz.
  • Die Wartezeit von oftmals drei Monaten soll verhindern, dass sich Arbeitnehmer erst dann versichern, wenn sich ein arbeitsrechtlicher Konflikt abzeichnet.
  • Rechtsschutzversicherungen kosten nur wenige Euro pro Monat, sind jedoch nur zusammen mit einer allgemeinen privaten Rechtsschutzversicherung abschließbar.

Kurze Fragen und schnelle Antworten

Wie viel kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht? - Dasselbe wie ein Anwalt in anderen Fachgebieten, denn die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten hängen also maßgeblich vom Streitwert ab, z.B. kostet bei einem Streitwert 5.000 Euro die Vertretung 1.169 Euro und das Verfassen eines Schreibens 100,20 Euro.

Wer zahlt die Anwaltskosten beim Arbeitsgericht? - Bei Arbeitsgerichtsprozessen zahlt jede Partei die eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert.

Was kostet Rechtsschutz mit Arbeitsrecht? - Leider gibt es eine Arbeitsrechtsschutzversicherung nur in Kombination mit einer privaten Rechtsschutzversicherung. Die kostet etwa zwischen 12 und 20 Euro pro Monat.

Sind Anwaltskosten im Arbeitsrecht steuerlich absetzbar? - Anwaltskosten im Arbeitsrecht sind absetzbar, denn sie zählen zu den Werbungskosten.

Was kostet eine Klage gegen den Arbeitgeber? - Das hängt zunächst vom Streitwert ab. Bei einer Kündigungsschutzklage sind das drei Bruttomonatsgehälter. Sind das zusammen 9.000 Euro ergeben sich 444,00 Euro Gerichtskosten plus 1.267,50 Euro Anwaltskosten (bei Urteil, bei einem Vergleich 507 Euro mehr. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale für den Anwalt von 20 Euro und auf alle Kosten jeweils 19 Prozent Umsatzsteuer.

Wie hoch darf eine Anwaltsrechnung sein? - Für Verbraucher sind die Kosten einer Erstberatung auf 190 Euro (zuzüglich 19% Mehrwertsteuer) pro Stunde begrenzt, weitere Beratungsgespräche dürfen mit bis zu 250 Euro abgerechnet werden.

Kann man ohne Anwalt zum Arbeitsgericht? - Ja, denn es gibt vor Arbeitsgerichten keinen Anwaltszwang. Doch Vorsicht, das Arbeitsrecht ist kompliziert und unübersichtlich.

Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen und deren Preis wissen möchten oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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