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Anwalt für Arbeitsrecht - Kündigungsschutz
Kündigungsschutz für Hamburger Arbeitnehmer
Hamburg ist ein wichtiger und prosperierender Wirtschaftsstandort. Viele große Unternehmen haben hier ihren Sitz. Deutlich größter Arbeitgeber ist der Hamburger Hafen. Neben Logistik und Schifffahrt prägen die Medienbranche, die Luftfahrtindustrie und eine lebendige Start-up-Szene den dynamischen und vielfältigen Arbeitsmarkt, dennoch kommt es auch in Hamburg häufig zur Kündigung von Arbeitnehmer, für die sich dann die Frage stellt, wie sie darauf am besten reagieren.
Wie finden Gekündigte den richtigen Kündigungsschutz-Anwalt?
Ganz egal wo man wohnt, scheinbar ist ein Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Kündigung leicht zu finden. Eine einfache Suche mit einer Suchmaschine nach “Anwalt Arbeitsrecht Kündigung Kündigungsschutz” scheint den richtigen Weg zu weisen. Es erscheinen unzählige Angebote, zwischen denen Arbeitnehmer wählen können. Doch genau hier beginnen die Probleme.
Die Schlagzeilen “Kündigung, Kündigungsschutz - kostenlose Erstberatung”, “Arbeitsrecht Fachanwalt Kündigung”, “Rechtsanwalt bei Kündigung Kündigungsschutzklage”, “Kündigungsschutzkanzlei: Rechtsanwälte für Arbeitsrecht” und noch viele andere fallen zwar ins Auge, doch welcher Anwalt ist der geeignetste? Was kostet ein Anwalt für eine Kündigungsschutzklage? Oder was kostet eine erste Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht? Lohnt es sich überhaupt, wegen der Kündigung einen Anwalt einzuschalten?
Der Informationsbedarf eines gekündigten Arbeitnehmers ist groß und viele wichtige Fragen bedürfen einer schnellen und verständlichen Antwort. Einen Kündigungsschutz-Anwalt im Wortsinne gibt es übrigens nicht. Jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht hat die Kompetenz und ist in der Lage, einen Kündigungsschutzprozess erfolgreich zu führen.
Kosten einer Kündigungsschutzklage
Die wohl am häufigsten gestellte Frage ist natürlich die nach den Kosten. An dieser Stelle ist jedoch schon zu unterscheiden, denn es gibt unterschiedliche Kostenstellen. Viele Kosten sind im RVG, also dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Doch ausgerechnet der am Anfang entscheidende Preis für die Beratung des gekündigten Arbeitnehmers ist nicht geregelt und gibt Rechtsanwälten einen großen Spielraum bei der Festlegung von dessen Höhe. Es können mehrere hundert Euro fällig werden.
Um Überraschungen bei den Beratungskosten von vornherein aus dem Weg zu gehen, lohnt sich ein Anruf bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg. Hier können Sie kurz Ihre Situation hinsichtlich der Kündigung schildern und bekommen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht eine kostenlose erste Einschätzung Ihres Falles. Diese Informationen helfen Ihnen dabei, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Ist es aussichtsreich, können Sie Mitglied der ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg werden. Gegen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 49 € stehen Ihnen die umfassenden Beratungsleistungen unseres starken Vereins zu.
Die eigentlichen Kosten der Kündigungsschutzklage regelt dann das RVG. Darin ist aufgeführt, wie sich die Kosten, abhängig vom Streitwert (Ihre drei letzten Brutto-Gehälter), zwischen Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammensetzen.
Wichtiger Hinweis zur Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage unterliegt einer Dreiwochenfrist. Das heißt, vom Erhalt der Kündigung bis zur Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht bleiben dem Arbeitnehmer höchstens drei Wochen Zeit. Falls die Frist überschritten wird, ist die Kündigung rechtskräftig, unabhängig davon, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn die Zeit knapp wird, ist es besser, schnell einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der kann die Klage auch noch im letzten Moment über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einreichen.
Sollten Sie Fragen zum Kündigungsschutz oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht an. Einen unserer Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.
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