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Maximale Abfindung bei Aufhebungsvertrag

Die zwei wichtigsten Fragen lauten: Wie erreicht man die maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag? 

Wann lohnt sich ein Anwalt für Arbeitsrecht wirklich? Die Antwort auf die erste Frage ist: Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht erzielen Arbeitnehmer in der Regel die höchsten Abfindungen. Damit ist auch die zweite Frage beantwortet. Ein Anwalt ist wirklich verhandlungssicher, weil er die besten Taktiken für erfolgreiche Abfindungsverhandlungen kennt und die Schmerzgrenzen des Arbeitgebers am besten abschätzen kann. Er sorgt auch dafür, dass der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass Sie keine Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit befürchten müssen. Dann kommt es nur noch darauf an, die Abfindung optimal zu gestalten, um Steuerfallen zu vermeiden. Die fünf zentralen Faktoren für eine hohe Abfindung sind:

  • das Prozessrisiko des Arbeitgebers,
  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • das Alter und die soziale Schutzbedürftigkeit,
  • das Einkommen und die Position im Betrieb und
  • die Dringlichkeit der Trennung seitens des Arbeitgebers.

Verhandlungsbasis und Anspruchsgrundlagen

Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, sie ist vielmehr eine freiwillige Entschädigungszahlung des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Höhe der Abfindung muss mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Dafür müssen zunächst die individuelle Situation und die Umstände der Kündigung analysiert werden. So stärkt eine längere Betriebszugehörigkeit die Verhandlungsposition. Es stellt sich auch die Frage, wie wirksam die Kündigung ist, weil davon das Prozessrisiko des Arbeitgebers abhängt.  Je höher das Prozessrisiko des Arbeitgebers ist, desto höher ist die mögliche Abfindung. Ebenso verbessern Fehler oder Risiken bei der Sozialauswahl die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers.

Berechnung der Abfindungshöhe

Die sogenannte Regelabfindung, manchmal auch als Faustformel bezeichnet, beträgt üblicherweise 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Daraus leitet man, je nach Risikoeinschätzung, eine realistische Verhandlungsspanne von 0,25 bis 1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr ab. Das Bruttogehalt bildet dann die Berechnungsbasis. Doch es sind auch höhere Abfindungen möglich. Gerade Arbeitnehmer, die 50 Jahre oder älter sind und lange im Unternehmen beschäftigt waren, können oft eine bessere Abfindung erzielen, weil bei ihnen ein höheres Kündigungsschutzrisiko vorliegt. Auch ein dringendes Interesse des Unternehmens an einer Trennung kann den Betrag steigern. 



Steuern und Abgaben

Die Fünftelregelung war lange Zeit ein Mittel, um die Steuerprogression bei einer einmaligen Zahlung zu mildern. Allerdings wurde diese Regel 2025 geändert. Bisher wurde die Regel vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug angewendet, dabei kam es zu vielen Fehlern. Nun müssen die Arbeitnehmer die steuererleichternde Fünftelregelung selbst beim Finanzamt beantragen. Wegen der Neuregelung ist es sinnvoll, die Auszahlungsweise zu überdenken, zum Beispiel käme eine Ratenzahlung in Frage, um die Steuerlast respektive den Progressionseffekt zu reduzieren. Da Abfindungen nicht dem Einkommen zugerechnet werden, sind sie in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Sperrzeit und sozialversicherungsrechtliche Folgen

Ein großes Problem kann sich aus der vorschnellen Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages ergeben. Dann ist mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu rechnen. Ein ungünstig gestalteter Aufhebungsvertrag kann eine Sperre von bis zu zwölf Wochen auslösen. Ebenso kann die Auszahlung zum Ruhen des Anspruchs führen. Diese Probleme lassen sich vermeiden, indem die geltenden Kündigungsfristen berücksichtigt werden und beim Austrittsgrund die Formulierung „betriebsbedingt“ verwendet wird. Mit der gezielten Optimierung der Zeiten können Versicherungslücken verhindert werden.

Taktik und Verhandlungstipps für Arbeitnehmer

Da es bei Abfindungsverhandlungen um viel Geld und die richtige Vertragsgestaltung geht, empfehlen wir, frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, denn Spezialisten erhöhen die Abfindungssumme in der Regel signifikant. Vermeiden Sie unbedingt eine vorschnelle Unterschrift und nehmen Sie sich ausreichend Zeit für eine gründliche Prüfung des Aufhebungsvertrages. Sollten Sie selbst in die Verhandlungen gehen, kommt es auch auf taktisches Geschick an. Hier ein paar Verhandlungstipps:

  • Prozessrisiko betonen: Der Hinweis auf eine mögliche Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht steigert den Druck, den Aufhebungsvertrag zu Ihren Gunsten anzupassen.
  • Gegenangebote machen: Scheuen Sie sich nicht, eigene Vorschläge zur Höhe der Abfindung zu nennen, denn damit setzen Sie klare Ankerpunkt.
  • Pakete verhandeln: Anstatt nur über Geld und das qualifizierte Arbeitszeugnis zu verhandeln, bringen Sie zusätzliche Verhandlungspakete wie mehr Urlaubsausgleich, ergänzende Bonuszahlungen und eine mögliche bezahlte Freistellung nach Vertragsunterzeichnung ins Spiel.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Wie viel Abfindung steht mir bei einem Aufhebungsvertrag zu? - Das ist eine Verhandlungssache, da es keinen gesetzlichen Anspruch gibt.

Was bleibt von einer 25.000 Euro hohen Abfindung? - Nach Steuern bleiben Ihnen etwa 15.000 bis 19.000 Euro übrig.

Wie hoch kann eine Abfindung maximal sein? - Da die Höhe einer Abfindung in der Regel Verhandlungssache ist, gibt es keine Höchstgrenze.

Was ist eine sehr gute Abfindung? - Pro Jahr der Beschäftigung gilt ein halbes bis volles Monatsgehalt als eine angemessene Abfindung, alles, was darüber liegt, ist also sehr gut.

Ist eine Abfindung steuerfrei? - Nein, sie ist zwar frei von Sozialabgaben, weil es kein Einkommen ist, aber die Abfindung ist eine Entschädigungszahlung, dementsprechend eine Einkunft, und muss versteuert werden.

Welche Abfindung kann ich bei einem Aufhebungsvertrag verhandeln? - Das hängt zunächst von der Bereitschaft Ihres Arbeitgebers ab. Je nachdem, wie wichtig ihm die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, desto höher ist seine Bereitschaft, Sie mit einer Abfindungszahlung zu entschädigen.

Kann ich Steuern auf meine Abfindung sparen? - Ja, das geht mit der Fünftelregelung. Dabei wird die Steuerprogression auf fünf fiktive Jahre verteilt. Das müssen Sie beim Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung beantragen.

Wenn Sie eine Rechtsberatung zum Thema Abfindung wünschen oder andere Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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