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Abfindung online und kostenlos berechnen?
Offensichtlich gibt es viele Möglichkeiten, eine Abfindung online zu berechnen, doch es ist eine andere Frage, ob diese schnellen und kostenlosen Angebote nützlich sind.
Online-Rechner liefern nur in speziellen Fällen realistische Beträge und ansonsten eher zu niedrige Schätzungen. Manchmal wird die Aussage getätigt, dass die Kündigungsart über die Abfindungshöhe entscheidet, aber auch das ist nicht richtig. Abgesehen von betriebsbedingten Kündigungen, die der Arbeitgeber freiwillig mit dem Angebot verknüpft, eine Abfindung zu zahlen, wenn der Gekündigte keine Kündigungsschutzklage erhebt, ist die Höhe der Abfindung immer Verhandlungssache. Grundsätzlich gilt, dass die besten Verhandlungsergebnisse durch eine klare Strategie erzielt werden. Dafür benötigt man Fachwissen, um zum Beispiel den Wirkungsgrad einer Kündigung zu beurteilen.
Rechtsanspruch prüfen
Zwar gibt es in der Regel keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, aber dafür andere, die den Weg zu einer angemessenen Entschädigungszahlung weisen. Da wäre zuerst das Kündigungsschutzgesetz zu nennen. Es greift für die Beschäftigten mit mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, in Betrieben ab zehn Mitarbeitern. Befürchtet der Arbeitgeber, aufgrund einer Kündigungsschutzklage in einem Arbeitsgerichtsverfahren zu unterliegen, erhöht das seine Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen, erheblich. Eine Abfindung kann auch per Gerichtsurteil vom Arbeitsgericht erstritten werden. Freiwillige Abfindungen werden häufig in Aufhebungsverträgen geschlossen, wobei zuvor ein möglicher Anspruch geprüft werden sollte. In größeren Betrieben dient der Sozialplan oft als Grundlage für die Abfindungshöhe. Auch Betriebsvereinbarung enthalten häufig klare Regelungen für die Abfindung.
Online-Rechner nutzen
Weil die Höhe einer Abfindung in der Regel Verhandlungssache ist, fragt man sich schon, welche Funktion einem Online-Rechner zukommen soll. Aber gut, es gibt sie. In deren Eingabefelder muss der Nutzer die Höhe seines Gehalts, die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit und sein Alter angeben. Als Berechnungsformel wird die Faustregel 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr und der Altersfaktor verwendet. Die Anbieter betonen gern die dadurch geschaffene Transparenz, weil sie einen schnellen groben Überblick über mögliche Abfindungssumme bieten. Das durch diese Rechnern lediglich ein sehr niedriger ausgegeben wird, der bestenfalls als niedrigste Grundlage für Verhandlungen dienen kann, wird dagegen verschwiegen. Die Ergebnisse mehrerer Rechner miteinander zu vergleichen, kann man sich angesichts dessen sparen. Zum Glück sind die angebotenen Abfindungsrechner wenigstens kostenlos und ohne Registrierung nutzbar.
Kündigungsart beachten
Die Aussichten auf eine Abfindung nach einer Kündigung unterscheiden sich nach Art der Kündigung:
- Bei einer betriebsbedingten Kündigung sind Abfindungen ziemlich oft vorgesehen.
- Ist eine Kündigung verhaltensbedingt erfolgt, besteht nur eine sehr geringe Chancen auf Abfindung.
- Personenbedingte Kündigungen sind oft schwer durchsetzbar und das eröffnet großen Spielraum für Verhandlungen und ein entsprechendes Ergebnis.
- Bei einer fristlosen Kündigung kommt es nur äußerst selten zu einer Abfindungszahlung.
- Eine Eigenkündigung ist nur in seltenen Fällen, meist aus Kulanz, mit einer Abfindung verknüpft.
Verhandlungsstrategie entwickeln
Wie bereits erwähnt, ist die Abfindungshöhe letztlich eine Verhandlungssache und darum in der Regel eine Angelegenheit für Profis, wie es Fachanwälte für Arbeitsrecht sind. Sie können am besten abschätzen, welche Forderungshöhe realistisch ist. Wird eine zu hohe Abfindungssumme festgelegt, kann das zu einer Trotzreaktion des Arbeitgebers führen, bei der der Arbeitnehmer letztlich leer ausgeht. Ein erfahrener Anwalt sucht schon frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber und argumentiert vor allem mit dem Alter, der Betriebszugehörigkeit und dem Familienstand des Arbeitnehmers. Seine Verhandlungstaktik zeichnet sich meist durch Ruhe, Sachlichkeit und Kompromissbereitschaft aus. Ohne solch einen versierten Rechtsbeistand, der auch den Wirkungsgrad einer Kündigung beurteilen kann, werden überdurchschnittliche Abfindungen nur selten erreicht.
Steuerliche Folgen klären
Bis zum Jahr 2024 gab es die sogenannte Fünftelregelung, mit der die Steuerlast reduziert werden konnte. Dadurch ließ sich der Progressionseffekt einer hohen Einmalzahlung, der die Steuer maßgeblich erhöhte, abmildern. Leider wurde diese Möglichkeit ab dem Jahr 2025 abgeschafft. Das geschah mit der Begründung, dass das Verfahren zu kompliziert war. Um eine zu hohe Steuerlast zu vermeiden, lohnt sich gewiss das Einschalten eines Steuerberaters. Wichtig zu wissen: Abfindungen sind eine Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes und werden deshalb nicht mit Sozialabgaben belegt. Eine Abfindung ist deshalb grundsätzlich abgabenfrei.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Wie kann ich meine Abfindung kostenlos berechnen? Wie berechnet man die Abfindung? - Am besten geht das mit der Faustformel: 0,5 x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren x Bruttomonatsgehalt in Euro. Allerdings lässt sich in vielen Fällen durch Verhandlungen ein besseres Ergebnis erzielen.
Wie viel bleibt von 50.000 Euro Abfindung? - Das hängt letztlich von den gesamten Jahreseinkünften und dem persönlichen Steuersatz ab, aber Sie können mit 30.000 verbleibenden Euro rechnen.
Wie hoch ist die maximale Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag? Wie viel ist eine gute Abfindung? - Da es weder eine gesetzliche, noch theoretische Obergrenze gibt, hilft nur ein Blick in die Praxis. Dort werden unter Umständen und bei geschickter Verhandlungsführung für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit zwei Bruttomonatsgehälter erreicht.
Welches Gehalt zählt bei der Abfindung? - Es zählen alle Gehälter des Jahres, das Urlaubsgeld, die Boni und Zuschläge, Provisionen und sonstige Einmalzahlungen sowie ein Dienstwagen und andere geldwerte Vorteile. Alles zusammengerechnet durch zwölf geteilt, ergibt das Monatsgehalt für die Berechnung der Abfindungshöhe.
Hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Abfindung? - Ja, solange die Kündigungsfristen eingehalten wurden und die Abfindungszahlung eine reine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist.
Wenn Sie eine Rechtsberatung zum Thema Abfindung wünschen oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie uns bitte an. Einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 040-600553390.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Hamburg: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Achtung vor unlauteren Praktiken mancher Arbeitgeber
Bereits anhand der oben genannten Berechnungsbeispiele wird deutlich, dass es insbesondere bei langjährigen Mitarbeitern um erhebliche Geldbeträge geht. Das führt dazu, dass Arbeitgeber viel Energie darauf verwenden, die Höhe der Abfindung zu reduzieren. Sie versuchen beispielsweise, gezahlte Urlaubsentgelte, Überstundenvergütungen sowie gewährte Gratifikationen und Prämien von der Regelabfindung abzuziehen oder die Höhe der Abfindung zu ihren Gunsten zu verändern, indem sie eine falsche Kündigungsfrist angeben.
Mögliche Höhe einer Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung
Wie bereits erwähnt, ist bei einer betriebsbedingten Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung einer Abfindung gesetzlich vorgeschrieben. Doch die festgelegte Regelabfindung muss nicht das Ende der Verhandlungen sein, da es von verschiedenen Faktoren abhängt, wie stark das Kündigungsinteresse des Arbeitgebers ist, wie gut er die betriebsbedingte Kündigung begründen kann und wie seine Aussichten stehen, eine mögliche Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zu verlieren.
Da es hierbei um viel Geld gehen kann, empfehlen wir jedem Arbeitnehmer, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um bei komplexen Verhandlungen nicht benachteiligt zu werden.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hamburg e.V.
Wenn Sie spezifische Fragen zu Abfindungen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hamburg. Sie können uns von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 040-600553390 erreichen.
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